Tagesarchiv

Private Banking: Sebastian Klein von der Fürstlich Castell’schen Bank: „Bei uns wird die Vergütung individuell mit dem Kunden vereinbart“

 SJB | Korschenbroich, 02.12.2014. Im Rahmen des Managementforum Vermögensverwaltung des Frankfurt School Verlags hat Sebastian Klein, Vorstandsvorsitzender der Fürstlich Castell’schen Bank, den Umgang mit Private-Banking-Kunden hinterfragt. Durch die Krise seien Marke und Person des Vermögensverwalters in Frage gestellt worden. Auch die Vergütungsmodelle müssten auf den Prüfstand. “Wir haben sehr viel mit emotionalen Dimensionen zu tun”, bekennt Klein. Die Theorie des homo oeconomicus müsse – was Kundenerwartungen angeht – dramatisch hinterfragt werden. “Finanzprodukte sind Vertrauensgüter, neue Kunden werden es schwer haben, …

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Private Banking: Harvard-Vermögensverwalter verdienen am meisten

SJB | Korschenbroich, 30.07.2014. Die Universität Harvard lässt sich nicht von unterdurchschnittlicher Leistung beirren und zahlt ihren Finanz-Profis Millionensummen. Zehn der 25 bestbezahlten Manager, die über Stiftungen das Vermögen der reichsten US-Hochschulen verwalten, haben im Jahr 2012 für Harvard Management (HMC) gearbeitet. Das belegen Daten, die von Bloomberg News zusammengetragen worden. Neuere Angaben gibt es noch nicht. Der Fonds kommt auf ein Vermögen von 32,7 Milliarden Dollar (24 Milliarden Euro), hinkt der Entwicklungen von anderen Unis allerdings hinterher. Harvard gilt …

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Das Investment: Warum sich individuelle Konzepte erst ab 100.000 Euro rechnen

SJB | Korschenbroich, 24.07.2014. Mit seinem Beitrag „Individuelle Konzepte rechnen sich erst ab 100.000 Euro“ sorgte Davor Horvat, Vorstand von Honorarfinanz in Karlsruhe, für Leserfragen. Warum ausgerechnet 100.000, wie hoch ist das Honorar, wie setzt es sich zusammen? Hier die Antworten. „Zu allgemein“, so kommentierte DAS-INVESTMENT.com-Leser Guido Kirner den Beitrag von Davor Horvat.

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Das Investment: Berater müssen auch Innenprovisionen offen legen

SJB | Korschenbroich, 17.07.2014. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gefällt, dass Anlageberater auf Schadensersatz haften, wenn sie nicht ungefragt über den Erhalt von Innenprovisionen aufklären. Rechtsanwalt Oliver Korn erläutert die Absicht des BGH und die Wirkung des Urteils. Im Schatten der Fußball-Weltmeisterschaft hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 3. Juni 2014 ein bahnbrechendes Urteil gefällt: Anlageberater haften auf Schadensersatz, wenn sie nicht ungefragt über den Erhalt von Innenprovisionen aufklären. Der BGH hält somit nicht nur „Kick-Backs“ für aufklärungspflichtig, sondern nun …

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