MiFID II steht vor der Tür, UCITS V ist gerade umgesetzt, UCITS VI steht vor der Tür: Die Regulierung kennt keinen Stillstand. Anja Schlick, verantwortlich für den Geschäftsbereich Financial Assets Deutschland bei Hauck & Aufhäuser, über die Auswirkungen auf die deutsche Fondsbranche. Teil zwei des Interviews folgt morgen.
FundResearch: Mit welchen Änderungen ist im Zusammenhang mit MiFID II bei den Vertriebsprovisionen zu rechnen?
Anja Schlick: MiFID II sieht ein gleichgestelltes Nebeneinander von Honorar- und Provisionsberatung vor, sodass in der Finanzberatung auch nach Inkrafttreten am 3. Januar 2018 aller Voraussicht nach provisionsbasierte Geschäftsmodelle zu finden sein werden. Die Vereinnahmung von Provisionen durch Finanzberater ist dabei an eine Reihe von Bedingungen geknüpft. MiFID II konkretisiert insbesondere die Offenlegungspflichten und definiert, worin eine Qualitätsverbesserung bei der Beratung besteht, die allein den Erhalt von Provisionen rechtfertigen kann. Endgültige Klarheit über alle Details wird erst herrschen, wenn der Gesetz-geber im Sommer mit dem Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz die finale Fassung der Umsetzung der Richtlinie verabschiedet.
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