Wer ein “Verwahrentgelt” für Bankeinlagen zahlt, kann diese Belastung nicht steuerlich geltend machen. Das Bundesfinanzministerium sieht solche Kosten bereits mit dem Sparerpauschbetrag ausreichend berücksichtigt.
mmer mehr Bankkunden müssen als “Verwahrentgelte” etikettierte Strafzinsen für Guthaben berappen. Manch einer mag sich fragen, ob sich diese Kosten eigentlich von der Steuer absetzen lassen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich mit dem Thema befasst und ist zu einem für Sparer unangenehmen Schluss gelangt: Nein, Strafzinsen sind nicht steuerlich absetzbar.
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