Verschmelzung von DWS Fonds

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Die Deutsche Asset & Wealth Management Investment S.A. hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 25. September 2015 fusionieren. Das bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in dem „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Das Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
DWS Funds Global Protect V LU0223468736 DWS Funds Global Protect 80 LU0188157704

Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird von der FFB am 14. September 2015 eingestellt.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir hierfür einen gesonderten Auftrag.


Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für Ihre Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

Fusion des Teilfonds DWS Funds Global Protect 80 V auf den Teilfonds DWS Funds Global
Protect 80 am 25. September 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
Deutsche Asset & Wealth Management Investment S.A. hat das derzeitige Fondsuniversum analysiert. Um sowohl die Struktur als auch die Positionierung der einzelnen Fonds zu optimieren, wird die Deutsche Asset & Wealth Management Investment S.A. den Teilfonds DWS Funds Global Protect 80 V („übertragender Teilfonds“) am 25. September 2015 entsprechend auf den Teilfonds DWS Funds Global Protect 80 („übernehmender Teilfonds“) fusionieren.
Die folgende Übersicht stellt die wesentlichen Merkmale des übertragenden und des übernehmenden Teilfonds dar:

Der übertragende Teilfonds soll durch Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf den übernehmenden Teilfonds ohne Abwicklung aufgelöst werden. Die Fusion wird gemäß Artikel 1, Ziffer (20) a) und Artikel 76, Ziffer (1) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 durchgeführt. Im Rahmen der Fusion wird kein Spitzenausgleich in bar an die betroffenen Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds stattfinden.
Als Ergebnis der Fusion werden den jeweiligen Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion Anteile an dem übernehmenden Teilfonds einschließlich eventueller Bruchteile ausgegeben. Die Begebung der Anteile erfolgt ohne weitere Kosten.
Die Anzahl der neu auszugebenden Anteile wird auf der Grundlage des Umtauschverhältnisses ermittelt, das dem Verhältnis des Anteilpreises (Nettoinventarwert pro Anteil) des übertragenden Teilfonds zum Anteilpreis (Nettoinventarwert pro Anteil) des übernehmenden Teilfonds zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion entspricht.
Ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Fusion werden sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des übertragenden Teilfonds auf den übernehmenden Teilfonds übertragen und der übertragende Teilfonds hört auf zu existieren. Umlaufende Anteile des übertragenden Teilfonds werden gelöscht und die Anteilinhaber des übertragenden Teilfonds werden automatisch im Register des übernehmenden Teilfonds registriert. Die neu emittierten Anteile werden in jeglicher Hinsicht mit den gleichen Rechten, insbesondere hinsichtlich Stimmrechten und dem Anspruch auf Erträge, wie diejenigen ausgestattet sein, die zum effektiven Übertragungsstichtag vom übernehmenden Teilfonds ausgegeben werden.
Entsprechende Bestätigungen über die neu emittierten Anteile werden versandt.
Die Deutsche Asset & Wealth Management Investment S.A. geht nach derzeitigem Stand davon aus, dass sich die Fusion neutral auf die Wertentwicklung im übernehmenden Teilfonds auswirkt.
Die Fusion beider Teilfonds erfolgt steuerneutral im Sinne des deutschen Investmentsteuergesetzes, d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang.
Die Auswirkungen hinsichtlich der zukünftigen Gebührenstruktur, Anlagepolitik etc. gehen aus diesem detaillierten Anschreiben an die Investoren hervor. Darüber hinaus werden den Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds weder direkt noch indirekt zusätzliche Gebühren oder Aufwendungen belastet.
Es handelt sich bei den Teilfonds DWS Funds Global Protect 80 V und DWS Funds Global Protect 80 um Teilfonds einer Société d’investissement à capital variable (SICAV) nach Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Eine SICAV ist eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital.
Die Stellung der Anleger ändert sich daher nicht.
Im Übrigen werden die Kosten und Aufwendungen der geplanten Fusion (insbesondere Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und der Durchführung der Fusion verbunden sind) weder dem übertragenden Teilfonds noch dem übernehmenden Teilfonds bzw. deren Anteilinhabern belastet, sondern von der Deutsche Asset & Wealth Management Investment S.A. übernommen.
Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des übertragenden Teilfonds erlischt am 18. September 2015. Bis zum 18. September 2015 sind die Anleger des übertragenden und des aufnehmenden Teilfonds berechtigt, die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen.
Orders, die am 18. September 2015 bis zum Orderannahmeschluss eingehen, werden noch berücksichtigt. Die Fusion erfolgt am 25. September 2015.
KPMG Luxembourg, Société Coopérative, wird seitens des Verwaltungsrats des übernehmenden Teilfonds als unabhängiger Abschlussprüfer damit beauftragt, einen Bericht zur Beurteilung der zu beachtenden Bedingungen gemäß Artikel 71, Ziffer (1) a) bis c) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 für Zwecke der geplanten Fusion zu erstellen.
Als Anleger eines durch die Fusion betroffenen Teilfonds wird Ihnen auf Nachfrage kostenlos eine Abschrift des Berichts des Abschlussprüfers nach der Fusion zur Verfügung gestellt. Diesen Prüfungsbericht können Sie bei der Verwaltungsgesellschaft unter folgender Adresse beantragen:
Deutsche Asset & Wealth Management Investment S.A.
2, Boulevard Konrad Adenauer
1115-Luxemburg
Luxemburg
Zusätzliche Informationen bezüglich der Fusion sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
Eine aktuelle Fassung der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ des DWS Funds Global Protect 80 liegt diesem Informationsschreiben für die Anleger des übertragenden Teilfonds bei.
Wir empfehlen dem Anleger, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsfusion von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Asset & Wealth Management Investment S.A.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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