Schließung eines Fonds der Hauck & Aufhäuser Investmentgesellschaft

teaser_logo_ffb_300_200Hauck & Aufhäuser hat uns darüber informiert, dass folgender Fonds zum 07. Juli 2017 geschlossen wurde. Die Schließung gilt nur für Anteilsverkäufe, Käufe sind weiterhin möglich.

Fondsname WKN ISIN
Saphir B HAFX5P LU0635707374

Der Fonds kann folglich zurzeit über die FFB nur gekauft, jedoch nicht verkauft werden. Er wird jedoch weiterhin, gemäß den Regeln des Verkaufsprospektes, bewertet. In der Regel wird ein täglicher Anteilspreis ermittelt.Kunden, die Auszahlpläne in diesem Fonds haben, informieren wir sowohl über die Schließung als auch die Einstellung ihrer Pläne.

Sobald der Fonds wieder über die FFB verkauft werden kann, informieren wir Sie hierüber. Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt. Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft. Der Inhalt des Dokumentes wird von der FFB nicht geprüft. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.

Freundliche Grüße
Ihre FFB

Bei dieser Mitteilung handelt es sich um einen dauerhaften Datenträger,
welcher den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.
Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.
1c, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
R.C.S. Luxembourg Nr. B31093
MITTEILUNG AN ALLE ANTEILINHABER DES FONDS
Saphir
Anteilklasse A (HAFX6Y / LU1023326793)
Anteilklasse B (HAFX5P / LU0635707374)
Anteilklasse C (HAFX5Q / LU0635778557)

Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. hat mit Wirkung zum 07. Juli 2017 in seiner Eigenschaft als Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Saphir („Fonds“), beschlossen die Anteilrücknahme für den Fonds auszusetzen. Dieses Vorgehen erfolgt in Übereinstimmung mit dem aktuell gültigen Verkaufsprospekt des Fonds. Insbesondere auf Grundlage der Darstellung des Risikohinweises „Aussetzung der Anteilrücknahme“. Dieser außergewöhnliche Umstand wurde notwendig, da der Verwaltungsgesellschaft Informationen vorliegen, dass die Werthaltigkeit eines Teil des Fondsvermögens möglicherweise nicht in vollem Umfang gegeben ist. Die Aussetzung der Anteilrücknahme ist somit im Interesse der Anleger erforderlich.

Munsbach im Juli 2017
Der Vorstand der
Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

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