Tagesarchiv

CashOnline: Stellvertreterprivileg für Untervermittler von Maklern

Selbständige Untervermittler eines Maklers, die im Namen und in Vollmacht des Maklers Beratungen durchführen, sollen dem Kunden für Fehler in der Beratung nicht selbst haftbar sein. Nach Ansicht des Kammergerichts sollen sie das Stellvertreterprivileg genießen. Gegen sie kämen grundsätzlich keine Ansprüche auf Schadensersatz aus Pflichtverletzung gemäß Paragraf 280 Abs. 1 BGB, aus vorvertraglicher Vertrauenshaftung und ebenso wenig aus Paragraf 63 Satz 1 VVG in Betracht, so der Senat. Eine Haftung aus schuldhafter Verletzung des Maklervertrages scheide aus, da dieser gemäß …

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Das Investment: Ohne konkreten Anlass muss Makler den Kunden nicht belehren

Ein Makler braucht einen neuen Kunden nicht aufzuklären, wenn kein bestimmter Anlass besteht: Nach einem Urteil des OLG Frankfurt sind Makler ohne Weiteres weder zur Führung von Jahresgesprächen noch zu einer Risikoanalyse bei der Übernahme laufender Verträge in die Betreuung verpflichtet, erklärt Jürgen Evers, Partner bei Blanke Meier Evers Rechtsanwälte. Streitfall: 1996 hatte ein Kunde eine Hausratpolice abgeschlossen. Umzugsbedingt war der Vertrag 2003 von einem Makler erweitert worden, der später sein Geschäft aufgegeben und auf den beklagten Makler übertragen hatte. …

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Private Banking: Wie Vorstand und Kuratorium von Stiftungen haften

 SJB | Korschenbroich, 17.11.2014. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld treibt Stiftungsverantwortliche zunehmend die Frage nach Haftungsrisiken um. Ein erstes Urteil gibt es bereits. Darin hat sich das OLG Oldenburg auch zur Entlastung des Stiftungsvorstandes durch das Kuratorium geäußert. Mit einem bislang wenig beachteten Urteil vom 8. November 2013 (Az. 6 U 50/13) hat sich das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) zur Haftung von Stiftungsorganen geäußert. Was war passiert? In dem Fall ging es um eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit einem (Allein-)Vorstand und einem Kuratorium …

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