Tagesarchiv

Das Investment: Wie Provisionen die Beratung verbessern – 4 Ansätze nach Mifid II

Wenn Anlageberater künftig weiterhin Provisionen annehmen, müssen sie laut den Bestimmungen der Mifid II nachweisen, dass dies der Verbesserung der Beratungsqualität und somit dem Kunden dient. Wie geht das? Zuwendungen, Provisionen und Kick-Backs bleiben nach den Mifid-II-Bestimmungen außerhalb der Finanzportfolioverwaltung und außerhalb der unabhängigen Anlageberatung weiterhin erlaubt. Sie müssen jedoch zwingend zu einer Qualitätsverbesserung führen. „Die europäischen Behörden waren ursprünglich einmal der Auffassung, dass eine Verwendung der Zuwendungen fu¨r die Aufrechterhaltung des normalen Geschäftsbetriebs wie Miete oder Personalkosten nicht das …

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Das Investment: Die Kick-Backs der zehn beliebtesten Fonds Deutschlands

SJB | Korschenbroich, 01.08.2014. Solange ein Anleger sein Geld in einem Investmentfonds hat zieht ihm die entsprechende Gesellschaft laufende Provisionen ab. Ein Honorarberater listet jetzt die Kick-Backs für die zehn beliebtesten Fonds deutscher Privatanleger auf. Kauft ein Anleger einen Investmentfonds, muss er einen Ausgabeaufschlag bezahlen. Hiermit bezahlt das Unternehmen den Vertrieb. Es gibt jedoch auch noch verdeckte Provisionen – sogenannte Bestandsprovisionen, Kick-Backs, Rückvergütungen oder auch Bestandspflegeprovisionen.

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Das Investment: Berater müssen auch Innenprovisionen offen legen

SJB | Korschenbroich, 17.07.2014. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gefällt, dass Anlageberater auf Schadensersatz haften, wenn sie nicht ungefragt über den Erhalt von Innenprovisionen aufklären. Rechtsanwalt Oliver Korn erläutert die Absicht des BGH und die Wirkung des Urteils. Im Schatten der Fußball-Weltmeisterschaft hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 3. Juni 2014 ein bahnbrechendes Urteil gefällt: Anlageberater haften auf Schadensersatz, wenn sie nicht ungefragt über den Erhalt von Innenprovisionen aufklären. Der BGH hält somit nicht nur „Kick-Backs“ für aufklärungspflichtig, sondern nun …

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