Das Investment: Wie Provisionen die Beratung verbessern – 4 Ansätze nach Mifid II

sjb_werbung_das_investment_300_200Wenn Anlageberater künftig weiterhin Provisionen annehmen, müssen sie laut den Bestimmungen der Mifid II nachweisen, dass dies der Verbesserung der Beratungsqualität und somit dem Kunden dient. Wie geht das?

Zuwendungen, Provisionen und Kick-Backs bleiben nach den Mifid-II-Bestimmungen außerhalb der Finanzportfolioverwaltung und außerhalb der unabhängigen Anlageberatung weiterhin erlaubt. Sie müssen jedoch zwingend zu einer Qualitätsverbesserung führen. „Die europäischen Behörden waren ursprünglich einmal der Auffassung, dass eine Verwendung der Zuwendungen fu¨r die Aufrechterhaltung des normalen Geschäftsbetriebs wie Miete oder Personalkosten nicht das Merkmal der Qualitätsverbesserung erfüllt“, betont Regulierungsexperte und Rechtsanwalt Christian Waigel.

So schlimm kommt es aber nicht. Institute mu¨ssen in einem unternehmensinternen Zuwendungs- und Verwendungsverzeichnis dokumentieren, welche Zuwendungen sie erhalten haben, wie diese zur Qualitätsverbesserung verwendet werden und welche Maßnahmen ergriffen wurden, um sicherzustellen, dass die Pflicht im besten Kundeninteresse zu handeln nicht verletzt wird.

Es gilt:

1. Die Annahme der Zuwendungen muss in einer zusätzlichen oder höherwertigen Dienstleistung für den Kunden resultieren, sie muss im angemessenen Verhältnis zum Umfang der Anreize stehen.

2. Die Anreize kommen nicht unmittelbar nur Empfängerfirma, Anteilseignern oder Beschäftigten zugute. Es muss ein laufender materieller Vorteil fu¨r den Kunden bestehen. Die Dienstleistung darf fu¨r Kunden nicht befangen oder verzerrt werden.

3. Die Institute mu¨ssen gewährleisten, dass sie das verbesserte Qualitätsniveau aufrechterhalten. Es gibt jedoch keine Pflicht zur kontinuierlichen Weiterverbesserung.

Christian Waigel nennt auf Basis von Paragraf 6 Abs. 2 Nr. 1 WpDVerOV-RefE vier mögliche Ansätze für Unternehmen für die Annahme von Provisionen. Die Umsetzung eines dieser Ansätze genügt, um die geforderte Qualitätsverbesserung nachzuweisen:

1. Es findet eine nicht unabhängige Beratung statt, die einen Zugang zu einer breiten Palette geeigneter Finanzinstrumente bietet. Darin eingeschlossen ist eine angemessene Zahl von Drittanbietern, mit denen keine enge Verbindung besteht.

2. Es findet eine nicht unabhängige Beratung statt. Der Kunde erhält dabei das Angebot einer dauerhaften mindestens einmal jährlich stattfindenden Eignungspru¨fung der Finanzinstrumente oder eine andere fortlaufende Dienstleistung mit Kundenmehrwert, etwa eine Beratung u¨ber eine mögliche optimale Portfoliostrukturierung.

3. Der Anlageberater gewährt dem Kunden zu einem vergleichsweise günstigen Preis Zugang zu einem breiten Spektrum an Finanzinstrumenten, die dessen Bedu¨rfnisse befriedigenden. Darin eingeschlossen ist eine angemessene Anzahl von Drittanbietern. Ebenso enthalten sind Informationsinstrumente, die dem Kunden bei der Anlageentscheidung helfen, ein Portfolio zu beobachten, zu modellieren oder anzupassen oder periodische Berichte zu Wertentwicklung, Kosten und Gebu¨hren zu erhalten.

4. In dem deutschen Referentenentwurf ist sogar ein ausführliches und flächendeckendes Filialnetz als Qualitätsverbesserung anerkannt.

Frage an den Regulierungsexperten Christian Waigel:

Aus Praxissicht – welche Varianten empfehlen Sie der Branche bei der Provisionsannahme?

Christian Waigel: „Wenn sich an dem im Referentenentwurf genannten vier Möglichkeiten nichts mehr ändert, kommt die Branche mit einem blauen Auge davon. Variante 1 hilft Banken und Sparkassen nicht, weil sie viele Eigenprodukte vertreiben. Variante 2 ist sehr aufwändig, weil sie damit schnell in der fortlaufenden Betreuung mit diversen Pflichten kommen. Den Banken gefällt dies aber, weil sie den Service ja nur anbieten müssen. Ob der Kunde es dann haben will, ist eine andere Frage. Ob diese Ansicht tatsächlich haltbar ist, wird sich noch erweisen.

Die dritte Variante über die Bereitstellung nützlicher Internettools ist das, was für die unabhängigen Finanzdienstleister am einfachsten umzusetzen ist, denn diese Tools gibt es bereits auf dem Markt. Sie werden etwa von Direktbanken schon seit längerem eingesetzt. Nur für Deutschland ist eine vierte Variante in der Diskussion. Sie lautet: ein flächendeckendes Beratungsnetz wird ebenfalls als Qualitätsverbesserung anerkannt. Das wäre natürlich für Banken, Haftungsdächer und Vertriebe mit Abstand am einfachsten.“

Quelle: DAS INVESTMENT.

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