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CashOnline: Erbrecht: Steuerfalle Gemeinschaftskonto

Viele Ehegatten unterhalten ein gemeinschaftliches Bankkonto. Das kann bei geringeren Beträgen sehr praktisch sein und ist auch steuerlich kein Problem. Werden jedoch größere Geldbeträge über ein solches Konto abgewickelt, ist Vorsicht geboten.Das steuerliche Risiko das in einer derartigen Situation aus einem Gemeinschaftskonto erwächst, lässt sich am besten anhand eines Beispiels erklären: Ernst M. hat ein Mietshaus geerbt, welches er verkauft. Den Verkaufserlös von zwei Millionen Euro lässt er auf ein Konto überweisen, das er gemeinsam mit seiner Ehefrau Helga hat. …

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