SJB | Korschenbroich, 13.05.2014. Banken dürfen von ihren Kunden keine Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite verlangen. Entsprechende Klauseln in den Kreditverträgen seien unwirksam, entschied der (BGH). Viele Betroffene haben nun Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren.
Banken dürfen für Verbraucherkredite grundsätzlich keine Bearbeitungsgebühren erheben. Betroffene haben deshalb Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren für alle ab Januar 2011 geschlossenen Verträge, wie sich aus zwei vom Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag verkündeten Urteilen ergibt. Demnach sind solche Entgelte unzulässig, weil Banken Kreditanträge aus eigenem Geschäftsinteresse ohnehin bearbeiten und laut Gesetz nur Zinsen erheben dürfen, wie es zur Begründung hieß. Banken müssen nun Rückzahlungsforderungen in Millionenhöhe befürchten. (Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13)
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