Das Investment: 34fler sollen zügig unter Bafin-Aufsicht kommen

Jetzt kommt Bewegung in die Sache. Die Bundesregierung hat ihren Plan, 34f-Vermittler der Bafin zu unterstellen, weder vergessen, noch will sie damit länger warten. Ihre aktuelle Antwort auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion birgt Sprengkraft.

„Die Bundesregierung strebt eine zügige Übertragung der Aufsicht über die Bafin an.“ Dieser Satz hat es in sich. Er steht in der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage des FDP-Abgeordneten Frank Schäffler und der FDP-Bundestagsfraktion, die DAS INVESTMENT exklusiv vorliegt.

Die FDP wollte wissen, wie weit denn nun die Pläne der Regierungskoalition bezüglich der aufsichtsrechtlichen Verschiebung für Finanzanlagenvermittler gediehen seien. CDU/CSU und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, Finanzvermittler der direkten Aufsicht der deutschen Finanzaufsichtsbehörde Bafin zu unterstellen. Es könnten für sie dann dieselben Regeln wie für Banken gelten. Bislang sind die mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) tätigen Vermittler niedrigschwelliger reguliert. Sie befinden sich in der Obhut von Industrie- und Handelskammern und regionalen Behörden, und es gilt für sie die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV).

Das Vorhaben der großen Koalition schien zunächst in den Hintergrund zu rücken. Denn nach der zähen Regierungsbildung kamen zunächst andere Vorhaben auf die Tagesordnung. Im Bereich Finanzvertrieb waren das die neue Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) und die erwähnte überarbeitete FinVermV. Die erste trat kurz vor Jahresende 2018 in Kraft, die zweite lässt bis heute auf sich warten. Die endgültige Fassung komme im ersten Halbjahr 2019, hieß es gerade von Branchen-Insidern. Das bekräftigte jetzt auch die Bundesregierung in ihrem Antwortschreiben.

Allerdings könnte die Verordnung bald wieder überflüssig werden – nachdem sie noch einen Übergang geregelt hätte. Denn auf Nachhaken der FDP gab die Bundesregierung nun bekannt, dass die Bafin-Aufsicht für 34fler durchaus weiterhin Thema sei, und zwar ein offenbar dringliches. „Die konkrete Ausgestaltung eines entsprechenden Gesetzgebungsvorschlages ist aktuell Gegenstand interner Erörterungen der beteiligten Ressorts“, heißt es in der Antwort weiter.

Warum die Bundesregierung eine andere Meinung vertrete als ihre Vorgängerin, die an der Aufsicht über 34fler nichts ändern wollte, lautet eine weitere Frage der FDP-Fraktion. Hier beruft sich die Bundesregierung nicht allein auf den Koalitionsvertrag, in dem es hieß: „Wir werden zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht die Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen.“ Sie argumentiert auch mit der Richtlinie Mifid II, die dem Finanzvertrieb neue Regeln auferlegt: „Daneben ist darauf hinzuweisen, dass das auf Finanzanlagenvermittler anwendbare Recht nach Umsetzung zahlreicher Bestimmungen der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) deutliche umfangreicher und komplexer wird. Zur Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Aufsicht ist die Übertragung der Aufsicht auf die Bafin erforderlich.“

Aktuell sei die Überwachung der Finanzanlagenvermitter „stark zersplittert und daher nicht immer homogen“, bedauert die Bundesregierung. Unter dem Dach der Bafin könne die Aufsicht bundesweit vereinheitlicht werden. Zudem ließen sich „Synergieeffekte“ nutzen. Immerhin verfügten die Finanzaufseher bereits über entsprechende Expertise zu Wertpapierdienstleistern. Diese könne „aufgrund der inhaltlichen ähnlichen Überwachung“ auf die neu hinzukommenden Vermittler übertragen werden.

Die Unsicherheit zeigt sich in einem anderen Ergebnis der Umfrage. Auf die Frage „Ist Ihr Unternehmen DSGVO-konform aufgestellt?“ antworteten 64 Prozent der Vermittler mit „Ja“ und 4 Prozent mit „Nein“. 28 Prozent sind sich allerdings unsicher, ob sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Wie sieht es personell aus, wenn die Bafin auf einmal die Verantwortung für mehr als 37.000 zusätzliche Vermittler erhält, die derzeit noch von den Industrie- und Handelskammern oder regionalen Behörden betreut werden – und vor allem: Wer trägt die Kosten dafür?

Zu Personalplanung und Kostenumfang hält sich die Regierung in ihrer Antwort bedeckt. Sie sagt allerdings deutlich, woher das Geld kommen soll: „Da die Bafin umlagefinanziert ist, werden die Kosten über Gebühren und Umlagen auf die Beaufsichtigten umgelegt.“ Im Klartext: Die Noch-34fler müssen für die unfreiwillige Umorganisation mit all ihren Folgekosten auch noch einmal zusätzlich in die Tasche greifen.

Als die Bafin-Pläne der großen Koalition im vergangenen Jahr bekannt wurden, lösten sie bei 34f-Vertretern einen kleinen Tumult aus. Verantwortliche aus Maklerpools hatten dem Plan, sollte durch ihn die Bereichsausnahme per Gewerbeordnung wegfallen, eine verheerende Wirkung vorausgesagt. Immerhin bedroht er Tausende von Geschäftsmodellen. Ob der Bundesregierung bekannt sei, inwiefern eine verschobene Aufsicht zu eine Branchenkonsolidierung führen könne – Vermittlerunternehmen also vom Markt verschwinden würden, wollte jetzt auch die FDP-Fraktion wissen. „Darüber liegen der Bundesregierung keine Informationen vor“, heißt es im Antwortschreiben.

Der Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler, der die FDP-Anfrage federführend gestellt hat, positioniert sich übrigens auf der Seite der 34f- und auch der 34h-Vermittler (Honorar-Finanzanlagenberater), die das Vorhaben ebenso betrifft: „Die Finanzanlagevermittler und -Berater und das Regime der Bafin ist ein Irrweg. Die meisten Betroffenen werden das ökonomisch nicht überleben, da die Aufsichtskosten der Bafin für große Banken vielleicht noch tragbar sind, für Einzelunternehmer aber nicht.“ Die bankenunabhängige Beratung und Vermittlung werde durch die veränderte Aufsicht geschwächt, „obwohl sie eigentlich gestärkt werden müsste“, kommentiert Schäffler die Pläne gegenüber unserem Portal.

Wenn 34f-Vermittler unter die Aufsicht der Bafin fallen, könnten sie demnächst gezwungen sein, sich entweder eine teure Lizenz nach Kreditwesengesetz zu leisten – was viele Marktteilnehmer organisatorisch und finanziell überfordern dürfte. Andererseits könnten sie sich auch einem der vorhandenen Haftungsdächer anschließen. Diese dürften im Zuge der Neuordnung einigen Zulauf verzeichnen.

Die Pläne der Bundesregierung in puncto Bafin-Aufsicht sind laut ihrer aktuellen Auskunft bereits weit gediehen und könnten schon bald in Gesetzesform gegossen werden. Wie schnell die Bafin-Aufsicht für alle Finanzvermittler Wirklichkeit wird, steht auf einem anderen Blatt. Denn die Bafin wird personell stark nachrüsten müssen. Viele der aktuell mit der 34f-Aufsicht betrauten IHKs engagieren sich zudem stark bei Beratung, Weiterbildung und bei Rechtsanliegen von 34f-Vermittlern. Diese Unterstützung würde wegfallen: Der Draht zu einer zentralen Behörde ist länger als der zum regionalen – oft persönlich bekannten – IHK-Betreuer.

Derzeit sehen Finanzanlagenvermittler noch mit Spannung auf die fürs erste Halbjahr 2019 angekündigte Novelle der FinVermV. Diese bestimmt, welche der strengeren Mifid-II-Regeln für gewerberechtlich tätige Teilnehmer verbindlich werden sollen. Mit einer Bafin-Aufsicht über den Sektor steht schlimmstenfalls zu befürchten: Alle.

Von: Iris Bülow
Quelle: Das Investment

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