Änderung der Vertragsbedingungen bei einem Fonds der Universal-Investment GmbH

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FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
World Top Emerging Market Fund UI A1JLRE DE000A1JLRE0
World Top Emerging Market Fund UI P A1JN4S DE000A1JN4S2

Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.
Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.


Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

Universal-Investment-Gesellschaft mbH
Frankfurt am Main
Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen
für das Sonstige Sondervermögen
World Top Emerging Market Fund UI
(zukünftig Marathon Emerging Markets)
(ISINs DE000A1JLRE0, DE000A1JN4S2)
Der oben genannte Fonds wird zum 13. März 2017 von einem „Sonstigen Sondervermögen“ auf ein so genanntes „OGAW-Sondervermögen“ im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches („KAGB“) umgestellt. Außerdem wird der Fonds umbenannt in Marathon Emerging Markets.
Voraussetzung für die Umstellung auf ein OGAW-Sondervermögen (ein den Vorgaben der OGAWRichtlinie entsprechendes Investmentvermögen) sind Änderungen und Anpassungen der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen. Hier wurden neben den nachfolgenden Änderungen zahlreiche redaktionelle Anpassungen vorgenommen.
Das bedeutet konkret, dass die Möglichkeiten der Anlage künftig eingeschränkt sind. Ab dem 13. März 2017 kann der Fonds nicht mehr in Anteile an Sonstigen und Gemischten Sondervermögen investieren, wenn diese nicht ein gleichwertiges Anlegerschutzniveau wie ein OGAWSondervermögen bieten. Darüber hinaus dürfen Anteile an Immobilien-Sondervermögen sowie Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nicht mehr gehalten werden. Auch Edelmetalle sind für den Fonds nicht mehr erwerbbar. Der Anteil am Fonds, der in andere Investmentanteile investiert werden darf, wird zudem auf 10 % begrenzt. Hierdurch ändert sich die bisherige Anlagestrategie insofern, dass die jeweiligen Märkte nun nicht mehr über Zielfonds abgebildet werden, sondern über direkte Investitionen in Einzeltitel.
§ 1a der Besonderen Anlagebedingungen (BAB) wurde neu eingefügt, wonach Wertpapier- Darlehens- und Pensionsgeschäfte gemäß den §§ 13 und 14 der Allgemeinen Anlagebedingungen nicht abgeschlossen werden dürfen. Diese Geschäfte werden bislang nicht getätigt und sollen auch zukünftig nicht vorgenommen werden.
In § 7 Abs. 2 der BAB wurde die Möglichkeit aufgenommen, dass sich die Gesellschaft bei der Verwaltung von Derivate-Geschäften und Sicherheiten für Derivate-Geschäfte entgeltlich (bis zu 0,15 % p.a.) der Dienste Dritter bedienen kann. Bei der Vergütung der Verwahrstelle (§ 7 Abs. 4) wurde eine Mindestvergütung von 10.000 Euro p.a. eingeführt. In Absatz 6 des § 7 wurde unter den Unterpunkten j) und k) die Möglichkeit aufgenommen, Kosten für die Beauftragung von Stimmrechtsbevollmächtigten sowie für die Analyse des Anlageerfolges des Fonds durch Dritte dem Fonds zu belasten.
Zudem wird bei ausschüttenden Anteilklassen der Zeitraum für die Ausschüttung der Erträge auf innerhalb von vier Monaten (vormals drei Monaten) nach Schluss des Geschäftsjahres geändert (vgl. § 9 Abs. 4 der BAB).
Die Änderungen der Anlagebedingungen wurden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigt und treten am 13. März 2017 in Kraft.
Sofern Sie mit den zuvor dargestellten Änderungen der Anlagebedingungen nicht einverstanden sein sollten, können Sie Ihre Anteile zurückgeben. Hierbei werden seitens der Universal- Investment-Gesellschaft mbH keine Kosten für die Rücknahme erhoben.
Nach Inkrafttreten der Umstellung werden für den Fonds die unten abgebildeten Anlagebedingungen für OGAW-Sondervermögen gelten.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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