Wir informieren Sie als depotführende Stelle über Änderungen der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
INKA Return Strategie Plus | A0M2BM | DE000A0M2BM9 |
Detaillierte Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt.
Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Wichtige Mitteilung für die Anteilinhaber des OGAW-Sondervermögens
INKA Return Strategie Plus
(ISIN: DE000A0M2BM9 / WKN: A0M2BM)
Kündigung der Verwaltung des OGAW-Sondervermögens
Die Internationale Kapitalanlagegesellschaft mbH kündigt gemäß § 99 Abs. 1 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in Verbindung mit § 21 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen hiermit die Verwaltung des OGAW-Sondervermögens INKA Return Strategie Plus (WKN: A0M2BM) mit Wirkung zum 31.12.2015, 24:00 Uhr.
Mit Wirksamwerden der Kündigung geht das Verfügungsrecht über das Sondervermögen gemäß § 100 Abs. 1 KAGB in Verbindung mit § 21 Abs. 2 der Allgemeinen Anlagebedingungen auf die Verwahrstelle, die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG, Düsseldorf über.
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann die Verwahrstelle einer anderen Kapitalverwaltungsgesellschaft die Verwaltung des Sondervermögens nach Maßgabe der bisherigen Anlagebedingungen übertragen. Die Verwahrstelle wird das Verwaltungsrecht am Kündigungsstichtag, vorbehaltlich der Genehmigung durch die BaFin, auf die FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main übertragen. Sofern die BaFin den Übertrag auf die FRANKFURT-TRUST Investment-Gesellschaft mbH nicht genehmigt, hat die Verwahrstelle das Sondervermögen abzuwickeln und an die Anleger zu verteilen.
Düsseldorf, 26.06.2015
Internationale
Kapitalanlagegesellschaft mbH
– Die Geschäftsführung –