SJB | Korschenbroich, 19.03.2015. Wie beurteilen Branchenexperten die Vorschläge, die Anlagevermittler unter die Aufsicht der Bafin zu stellen? Rainer Juretzek, Geschäftsführer Europäische Akademie für Finanzplanung (EAFP) sieht vergebene Chancen auf Seiten der Branche bereits im Vorfeld der Regulierung.
DAS INVESTMENT: Sind Sie für oder gegen die Kontrolle der 34f-Vermittler durch die Bafin und aus welchem Grund?
Rainer Juretzek: Das kann ich mit einem klaren “jein” beantworten. Für die Kontrolle durch die Bafin bin ich, da dies Reputation des Anlageberaters stärken würde und eine Einheitlichkeit der Überwachung gewährleisten würde. Die derzeitige Zersplitterung mit unterschiedlichen Überwachungsbehörden, die teilweise von der Thematik völlig unbeleckt sind, ist letzten Endes unter regulatorischen Aspekten ein unhaltbarer Zustand.
Gegen die Regulierung durch Bafin bin ich, weil dort die Wege in einen grenzenlosen Formalismus vorgezeichnet sind und ich auch meine Zweifel habe, ob dort die Kompetenz vorhanden ist, beispielsweise im Rahmen der Prüfung der Prüfung fachlich differenzieren zu können, ob die Umsetzung der Richtlinien in Bezug auf Geeignetheits-, Risikotragfähigkeits- und Angemessenheitsprüfung vom Anlageberater korrekt umgesetzt wurde und wenn nicht, ob der Prüfer das auch erkannt und bemängelt hat.
Ich bin der Ansicht, Finanzberater und Finanzvermittler sollten als anerkannter Freier Beruf eine eigene Finanzberaterkammer haben, die ihn reguliert und überwacht. Der Berufsstand würde sich dann endlich von den letzten Plätzen im Berufsranking nach oben bewegen, beispielsweise in Richtung des Ansehens von Rechtsanwälten und Steuerberatern und die Branche könnte wieder hoffnungsvoll in die Zukunft blicken – auch in Bezug auf die Rekrutierung qualifizierten Nachwuchses.
Können Sie die Argumente des anderen Lagers nachvollziehen?
Die Argumente des “anderen Lagers” kann ich einerseits nachvollziehen. Wie bereits erwähnt, würde die Bafin-Regulierung einen sehr viel höheren Formalismus und auch höhere Kosten nach sich ziehen. Andererseits ist der “Sieg”, dass der Anlagevermittler in der Gewerbeverordnung geblieben ist, ein Phyrrussieg. Man hoffte, das Klientel, das einen wählt oder die Mitgliedsbeiträge bezahlt, dadurch weiter am Leben erhalten zu können, was ein fataler Irrtum war.
Die Regulierung der FinVermV wird in den nächsten 24 Monaten tiefe Spuren im Vermittlermarkt hinterlassen und alle anderen verbleibenden haben nach wie vor den “Makel” des Gewerbetreibenden statt das bessere Ansehen eines Beraters. Man hätte ja auch gemeinsam und rechtzeitig für eine Bafin-“light-Aufsicht” kämpfen können.
Ist Ihrer Ansicht nach die bisher vorgenommene Regulierung der Vermittler branchenweit (also auch von Versicherungsvermittlern, Honorarberater, Immobilienkreditvermittlern et cetera) ein Erfolg?
Die diversen Regulierungen haben insofern Erfolg gebracht, als ein großer Teil der bereits oben erwähnten “Hilfs-Vermittler”, die auch zu einem großen Teil mitverantwortlich sind für den schlechten Ruf der Branche – natürlich nicht nur, da waren auch sehr kompetente Profis dabei, die wussten, wie man den Kunden über den Tisch zieht – insbesondere durch den § 34 f GewO den Markt verlassen mussten und weitere werden noch folgen. Dass an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf besteht, wird von vielen Marktplayern ähnlich gesehen, natürlich mit unterschiedlichem Blickwinkel.
Aus meiner Sicht insbesondere anzupassen ist das Thema Qualifizierung. Die Anforderungen aller § 34 Sachkundeprüfungen werden bei weitem nicht den Ansprüchen an eine qualifizierte Beratung und einen qualifizierten Finanzdienstleister gerecht, der über Kapitalanlagen, Versicherungen und Finanzierungen mitentscheidet (durch Empfehlung) und damit weitreichende Verantwortung übernimmt.
Welches ist die drängendste Frage im gesamten Regulierungskomplex der Finanzdienstleistungsbranche, die an erster Stelle gelöst werden müsste?
Wenn niemand das Interesse und den Mut hat, den größeren “Wurf” eine Finanzberaterkammer anzugehen, dann wäre es aus meiner Sicht sinnvoll, die Aufsicht bei den Industrie und Handelskammern zu konzentrieren (weg von Gewerbeaufsichtsämtern, Ortspolizeibehörde et cetera). Die Aufsicht könnte beispielsweise auf drei bis fünf IHK’s (Nord, West, Ost, Mitte, Süd) konzentriert werden, die dann entsprechende Fachkompetenz aufbauen und vorhalten könnten, wie dies bei anderen Kammerberufen der Fall ist. Wenn es zum Entzug der Zulassung kommen sollte, wäre dann beispielsweise das jeweils zuständige Regierungspräsidium einzuschalten, dass dann die letzte Entscheidung zu treffen hätte.
Glauben Sie, dass ein Regierungswechsel in Berlin oder die Evaluierung bestehender Richtlinien durch Brüssel zu signifikanten Änderungen in der Kontrolle der Finanzvermittler führen wird?
Ob ein Regierungswechsel in Berlin eine wesentliche Änderung herbeiführen könnte oder würde, wäre reine Spekulation. Außer dass, wenn die Grünen in die Regierungsverantwortung kämen, der Weg zur Bafin-Aufsicht vorgezeichnet wäre. Das wird aber möglicherweise ohnehin bereits im Rahmen des Kleinanlegerschutzgesetzes passieren. Eher ist aus Brüssel mit der dort allseits bekannten Regulierungswut zu rechnen, zumal neue Behörden geschaffen wurden, die sich finden und ins “Verdienen” bringen müssen, wie dies das Hickhack zum Thema Provisionen in den vergangenen Monaten gezeigt hat.
Von: Oliver Lepold
Quelle: DAS INVESTMENT.