Das Bundesverfassungsgericht erlaubt unter Vorbehalt das Freihandelsabkommen CETA zwischen der Europäischen Union und Kanada. Keine 24 Stunden nach der Verhandlung über das umstrittene Abkommen hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag sein Urteil im Eilverfahren verkündet.
Die Bundesregierung kann Ceta mit auf den Weg bringen kann. Das Abkommen kann wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel unterzeichnet werden.
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