Nach langer Vorbereitung hat das Berliner Finanzministerium seinen Gesetzentwurf zur Umsetzung von MiFID II präsentiert. Damit zeichnet sich nun stärker ab, welche Regelungen auf die Finanzbranche zukommen werden, wie Christian Waigel, Rechtsanwalt in der Wirtschaftskanzlei GSK Stockmann, erklärt. „Und wie erwartet gibt es gute, aber auch schlechte Nachrichten für die Anlageberater.“
Konkret erwähnt er vier Stichworte: Abschaffung des Beratungsprotokolls, Beibehaltung der Ausnahmevorschrift für Inhaber einer 34f-Lizenz, Verpflichtung zur Aufzeichnung von Telefongesprächen im Wertpapierhandel sowie mögliche Details zu Provisionen.
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