Verschmelzung von Fonds der Hauck & Aufhäuser Investmentgesellschaft

teaser_logo_ffb_300_200Hauck & Aufhäuser hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 20. Juli 2017 fusionieren. Die Anteile des „abgebenden Fonds“ gehen damit in dem „aufnehmenden Fonds“ auf. Das Umtauschverhältnis wird von der Fondsgesellschaft vorgegeben und am Fusionstag bekannt gemacht.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
Vates – inprimo Parade EUR B LU0279177710 Vates – inprimo Parade A LU1098509851

Fondsanteile des „abgebenden Fonds“ können über die FFB ab sofort nicht mehr gekauft und zurückgegeben werden.Bei der Fondszusammenlegung verfahren wir nach dem Vorschlag der Fondsgesellschaft. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt. Beachten Sie hierbei jedoch eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir einen neuen schriftlichen Auftrag.

Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für unsere gemeinsamen Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen den Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren. Kunden des aufnehmenden Fonds werden ebenfalls über die Fusion informiert. Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt. Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft. Der Inhalt des Dokumentes wird von der FFB nicht geprüft. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.

Freundliche Grüße
Ihre FFB

 

Bei dieser Mitteilung handelt es sich um einen dauerhaften Datenträger,welcher den Aktionären unverzüglich zu übermitteln ist.
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Vates
1c, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
R.C.S. LUXEMBURG NR. B. 167.548
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MITTEILUNG AN ALLE ANTEILINHABER DES TEILFONDS
VATES – INPRIMO PARADE
AKTIENKLASSE EUR B (ISIN LU0279177710 / WKN A0MMF1)
AKTIENKLASSE A (ISIN LU1098509851 / WKN A12CRN)

Hiermit werden die Aktionäre des Vates („Investmentgesellschaft“), darüber informiert, dass der Verwaltungsrat der Vates folgende Änderungen beschlossen hat:
1.) Fusion der Anteilklassen
a) Die Aktienklasse EUR B des Teilfonds Vates – inprimo Parade (übertragende Aktienklasse) wird mit der Aktienklasse A des Teilfonds Vates – inprimo Parade (übernehmende Aktienklasse) verschmolzen.
b) Die übertragende Aktienklasse wird aus wirtschaftlichen Gründen mit der übernehmenden Aktienklasse verschmolzen.
c) Die geplante Verschmelzung hat auf die Aktionäre der übertragenden Aktienklasse mit Ausnahme der Änderung der Ertragsverwendung keine Auswirkung. Die Ertragsverwendung
ändert sich von „Thesaurierung“ auf „Ausschüttung“.
d) Die Bewertung des Vermögens und gegebenenfalls der Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt der Berechnung des Umtauschverhältnisses richten sich nach Artikel 10 der Satzung des Fonds.
e) Die letztmalig getrennte Berechnung der Anteilwerte findet am 19. Juli 2017 statt. Diese Preise dienen als Basis zur Ermittlung des Umtauschverhältnisses. Das Umtauschverhältnis ergibt
sich aus der Division des jeweiligen Anteilwertes der übertragenden und der übernehmenden Aktienklasse.
f) Der geplante effektive Verschmelzungstermin ist der 20. Juli 2017.
g) Die Aktionäre sind berechtigt, jederzeit über die Zahlstelle, die Depotbank oder die Verwaltungsgesellschaft die Rücknahme bzw. den Umtausch ihrer Aktien zu dem in der
Satzung des Fonds festgelegten Rücknahmepreis- bzw. Umtauschpreis zu verlangen.
h) Die aufgelaufene Performance Fee wird auf die übernehmende Aktienklasse übertragen.
2.) Änderung der Teilfondsbezeichnung
Die Bezeichnung des Teilfonds lautet zukünftig Vates – Parade
3.) Änderung Vertriebsstelle
Des Weiteren werden die Aktionäre der Investmentgesellschaft darüber informiert, dass, die FOCAM AG, Untermainkai 26, D-60329 Frankfurt am Main zur Vertriebsstelle des Fonds bestellt wird und die Vates Invest GmbH, als gebundener Vermittler unter dem Haftungsdach der FCOAM AG handelt.

Zeichnungen für die übertragende Aktienklasse EUR B, die bis zum 16. Juni 2017, 12 Uhr Luxemburger Zeit eingehen, werden gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes abgerechnet. Danach wird das Anteilscheingeschäft für Zeichnungen der übertragenden Aktienklasse eingestellt.
Aktionäre, die mit den o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Aktien gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes bis zum 18. Juli 2017 zu beantragen.
Die genannten Änderungen treten mit Wirkung zum 20. Juli 2017 in Kraft.
Der gültige Verkaufsprospekt der Investmentgesellschaft sowie die wesentlichen Anlegerinformationen sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank sowie bei allen Zahlstellen kostenlos erhältlich.

Munsbach, den 16. Juni 2017
Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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