Edmond de Rothschild hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 01. Februar 2016 fusionieren.
Die Anteile des „abgebenden Fonds“ gehen damit in dem „aufnehmenden Fonds“ auf. Das Umtauschverhältnis wird von der Fondsgesellschaft vorgegebenen und am Fusionstag bekannt gemacht.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
---|---|---|---|
Edmond de Rothschild Europe Convertibles A | FR0010204552 | Edmond de Rothschild Fund – Europe Convertibles A | LU1103207525 |
Fondsanteile des „abgebenden Fonds“ können über die FFB bis zum 19. Januar 2016 gekauft und zurückgegeben werden.
Bei der Fondszusammenlegung verfahren wir nach dem Vorschlag der Fondsgesellschaft. Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt. Beachten Sie hierbei jedoch eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir einen neuen schriftlichen Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für unsere gemeinsamen Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen den Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren.
Kunden des aufnehmenden Fonds werden ebenfalls über die Fusion informiert.
Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt. Für die Verwahrung
und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Betrifft: Informationen an die Inhaber der Anteile des OGAW „Edmond de Rothschild Europe Convertibles“
Übertragung der Domizilierung des OGAW Edmond de Rothschild Europe Convertibles nach Luxemburg in Form einer Zusammenlegungs-/Aufnahmetransaktion.
Nach der Zusammenlegung werden Sie Anteilinhaber eines Teilfonds einer SICAV nach luxemburgischem Recht, die eigens gegründet wurde, um den OGAW aufzunehmen.
Die Gesamtheit der Fragen und Streitigkeiten hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten gegenüber der SICAV fallen in die Zuständigkeit der luxemburgischen Gerichte.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sind Inhaber von Anteilen des Fonds Commun de Placement (FCP) französischen Rechts Edmond de Rothschild Europe Convertibles, der von Edmond de Rothschild Asset Management (France) verwaltet wird.
Wir möchten Sie davon in Kenntnis setzen, dass Edmond de Rothschild Asset Management (France) den Beschluss gefasst hat, eine Zusammenlegung mittels Aufnahme des OGAW französischen Rechts Edmond de Rothschild Europe Convertibles („der eingebrachte Fonds“) durch Edmond de Rothschild Fund – Europe Convertibles („der aufnehmende Teilfonds“) vorzunehmen. Dieser Teilfonds der SICAV luxemburgischen Rechts Edmond de Rothschild Fund wird von Edmond de Rothschild Asset Management (France) im Auftrag von Edmond de Rothschild Asset Management (Luxembourg) verwaltet.
Dieser Vorgang findet im Rahmen einer Weiterentwicklung der Verwaltungstätigkeiten statt, die die Unternehmensgruppe Edmond de Rothschild der breiten Öffentlichkeit anbietet: Neugruppierung der wichtigsten Kompetenzen in einer einzigen SICAV, die weltweit – in Frankreich wie auch in anderen Ländern – vertrieben wird. Diese Weiterentwicklung soll das Wachstum des Volumens begünstigen und auf diese Weise die Verwaltung optimieren, was letztendlich den Anteilinhabern zugute kommen sollte.
Bei diesem Vorgang handelt es sich rechtlich um eine „grenzüberschreitende Verschmelzung“ in Übereinstimmung mit Artikel 2 (1) p) i) der Europäischen Richtlinie 2009/65/EG. Dies erfolgt durch eine Verlegung der Domizilierung des OGAW Edmond de Rothschild Europe Convertibles, in deren Rahmen der luxemburgische Teilfonds Edmond de Rothschild Fund – Europe Convertibles mit dem ausschließlichen Ziel der Aufnahme des französischen OGAW und der Übernahme der Gesamtheit von dessen Verwaltungsmerkmalen aufgelegt wird. Das Portfolio wird finanziell weiterhin von der Gesellschaft Edmond De Rothschild Asset Management (France) verwaltet, der Edmond de Rothschild Asset Management (Luxembourg) die finanzielle Verwaltung überträgt. Letztere, eine Verwaltungsgesellschaft luxemburgischen Rechts, ist aufsichtsrechtlich alleinig verantwortlich für die Verwaltung und insbesondere bei Beschwerden Ihr direkter oder indirekter Ansprechpartner.
Ihre gewohnten geschäftlichen Ansprechpartner bleiben dieselben und Edmond de Rothschild Asset Management (France) wird als globale Vertriebsstelle der SICAV auch weiterhin alle erforderlichen Produktinformationen bereitstellen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Verwaltung des luxemburgischen Teilfonds denselben Beschränkungen und Anlagegrenzen unterliegt, die aktuell für Ihren OGAW französischen Rechts gelten.
– Änderung des Rendite-/Risikoprofils: Nein
– Erhöhung des Rendite-/Risikoprofils: Nein
– Anhebung der Gebühren: Ja
Diese Anhebung ist derzeit theoretischer Natur,
da sie auf den Höchstsätzen im Prospekt der aufnehmenden SICAV basiert. Die Gesamtheit der laufenden Kosten, die im KIID der SICAV veröffentlicht sind, ist schätzungsweise genauso hoch wie bei den Anteilen der bestehenden Fonds. Diese Zahl kann von einem Geschäftsjahr zum anderen variieren.
(Die Zusammenfassung der Gebührenänderungen wird in Anhang 2 aufgeführt)
Außerdem finden Sie in Anhang 1 eine Tabelle, in der alle Änderungen, die sich aus diesem Vorgang ergeben, zusammengefasst sind.
Falls Sie mit diesen Änderungen jedoch nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, die kostenfreie Rücknahme Ihrer Anteile ab Erhalt des vorliegenden Schreibens und bis zum 26. Januar 2016 um 12:30 Uhr zu beantragen.
Dieser Vorgang wurde von der AMF (Autorité des marchés financiers) am 13 november 2015 genehmigt und tritt am 1. Februar 2016 ohne Ihr Zutun in Kraft.
Berichte der Abschlussprüfer über die Bedingungen der Umsetzung des Vorgangs stehen den Anteilinhabern des eingebrachten OGAW auf Anfrage kostenfrei am eingetragenen Sitz von Edmond de Rothschild Asset Management (France) zur Verfügung.
Die mit dem Zusammenlegungsvorgang verbundenen Kosten, beispielsweise für die Abschlussprüfer, werden von den Gesellschaften der Unternehmensgruppe Edmond de Rothschild getragen.
Auf welche Weise findet die Zusammenlegung/Aufnahme statt?
Die Zusammenlegung/Aufnahme findet automatisch, ohne Ihr Zutun und gebührenfrei am 1. Februar 2016 statt.
Für die Anteilsklassen A, B, BH, CR, D, E, F, I, ID, R, SC und SD des OGAW Edmond de Rothschild Europe Convertibles („der eingebrachte Teilfonds“) erhalten Sie Anteile des Teilfonds Edmond de Rothschild Fund – Europe Convertibles , die hinsichtlich ihrer Anzahl und ihrer Klasse den Anteilen entsprechen, die Sie am OGAW Edmond de Rothschild Europe Convertibles halten. Dies erfolgt auf der Grundlage des Nettoinventarwerts des 29. Januar 2016.
Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Zusammenlegung die Annahme von Zeichnungs- und Rücknahmeanträgen für den OGAW Edmond de Rothschild Europe Convertibles („der eingebrachte Fonds“) ab dem 26. Januar 2016 um 12:30 Uhr ausgesetzt wird. Der erste Nettoinventarwert des Teilfonds wird am 1. Februar 2016 auf der Grundlage der Bewertung der Vermögenswerte am 1. Februar 2016 ermittelt werden.
Eine erneute Entgegennahme von Zeichnungsanträgen wird am 1. Februar 2016 und von Rücknahmeanträgen wird am 2. Februar 2016 entsprechend den im Prospekt des Teilfonds Edmond de Rothschild Fund – Europe Convertibles („der aufnehmende Teilfonds“) angegebenen Zeichnungsund Rücknahmemodalitäten möglich sein.
Ab diesem Datum werden Sie Anteile des Teilfonds Edmond de Rothschild Fund – Europe Convertibles („der aufnehmende Teilfonds“) anstelle von Anteilen des OGAW Edmond de Rothschild Europe Convertibles („der eingebrachte Fonds“) halten.