Verschmelzung von Fonds der BayernInvest Luxembourg S.A. und der Warburg Invest Luxembourg S.A.

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 Die beiden vorab genannten Gesellschaften haben uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 31. Juli 2015 fusionieren. Das bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in dem „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Das Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds WKN Aufnehmender Fonds WKN
BayernInvest Deutscher Mittelstandsanleihen UCITS ETF (AL) A1T6LL Deutscher Mittelstandsanleihen FONDS M A1W5T2

Die Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wurde von der FFB bereits eingestellt.
Anteile des „abgebenden Fonds“ können bis zum 21. Juli 2015 über die FFB zurückzugeben werden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir hierfür einen gesonderten Auftrag.


Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für Ihre Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds werden ebenfalls schriftlich über die Fusion informiert.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

BayernInvest Luxembourg S.A.
6B, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
Luxembourg R.C.S. B 37 803
L-1413 Luxembourg
__________________________________________________________________________________________________________
Mitteilung an die Anteilinhaber des
BayernInvest Deutscher Mittelstandsanleihen UCITS ETF
und des
Deutscher Mittelstandsanleihen FONDS
Fusion des
BayernInvest Deutscher Mittelstandsanleihen UCITS ETF
(Anteilklasse AL, ISIN: LU0903441706/ WKN: A1T6LL)
mit dem
Deutscher Mittelstandsanleihen FONDS
(Anteilklasse M, ISIN: LU0974225590/ WKN: A1W5T2)
zum 31. Juli 2015 (Ex-Tag = 03. August 2015).
Durch Beschluss des Verwaltungsrats der oben genannten Gesellschaft vom 09. Januar 2015 wird der BayernInvest Deutscher Mittelstandsanleihen UCITS ETF („untergehender bzw. zu übertragender Fonds“) in den Deutscher Mittelstandsanleihen FONDS („aufnehmender bzw. übernehmender Fonds“) der Warburg Invest Luxembourg S.A. fusioniert.
Der Nettoinventarwert des untergehenden Fonds wird letztmalig per 31. Juli 2015 veröffentlicht.
Aufgrund des geringen Teilfondsvolumens des untergehenden Fonds sowie der vergleichbaren Investmentstrategie des aufnehmenden Fonds, ist es aus Sicht des Verwaltungsrates der BayernInvest Luxembourg S.A. sinnvoll, die jeweiligen Fonds zu Warburg Invest Luxembourg S.A.
2 Place François-Joseph Dargent
fusionieren, da durch die Zusammenfassung dieser Fonds eine effizientere Verwaltungstätigkeit im Sinne der Investoren ermöglicht wird.

 

Die Rechte der Anteilinhaber der angezeigten Fonds unterscheiden sich nicht.
Auswirkungen auf die Anleger des übernehmenden Fonds erwarten wir nicht.
Die Verwaltungsgesellschaft sieht durch die Fusion keine Verwässerungsgefahr für die Performance des übernehmenden Fonds.
Ausführung der Fusion:
Die Verschmelzung soll im Wege eines Wertpapierübertrages (Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten des zu übertragenden Fonds werden auf den übernehmenden Fonds übertragen) stattfinden.
Die Vermögensgegenstände des zu übertragenden Fonds werden mit Wirkung zum 31. Juli 2015 als Sacheinlage in den übernehmenden Fonds eingebracht.
Sonstige zinstragende Wertpapiere und Anleihen können dem Teilfondsvermögen beigemischt werden.
Weiter können Teile des Fondsvermögens in Geldmarktinstrumenten und in Barmitteln angelegt werden.
Der BayernInvest Deutscher Mittelstandsanleihen UCITS ETF darf höchstens 10% seines Vermögens in Anteilen anderer OGAW oder anderer OGA anlegen.
notierte Schuldscheindarlehen angelegt sein.
Der Fonds darf höchstens 10 % seines Wertes in Wertpapieren oder Geldmarktinstrumenten ein und desselben Emittenten anlegen.
Das Fondsvermögen kann darüber hinaus in allen anderen zulässigen Vermögenswerten angelegt werden.

Zum Übertragungsstichtag am 31. Juli 2015 werden jeweils die Anteilwerte des zu übertragenden und des übernehmenden Fondsvermögens nach den im Verkaufsprospekt hinterlegten Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelt.
Berechnung des Verschmelzungsverhältnisses:
Der ungerundete Anteilwert des zu übertragenden Teilfonds wird durch den ungerundeten Anteilwert des übernehmenden Fonds geteilt. Das Verschmelzungsverhältnis wird auf 6 Nachkommastellen gerundet. Am darauffolgenden Bewertungstag erfolgt die ergebnisneutrale Verbuchung der Vermögensgegenstände und der Verbindlichkeiten des zu übertragenden Teilfonds in den übernehmenden Fonds. Spitzen, die durch die Rundung des Verschmelzungsverhältnisses entstehen, werden durch die Depotbank ermittelt, verkauft und als Zufluss im übernehmenden Fonds verbucht.
Die Anteilinhaber von Anteilen des BayernInvest Mittelstandsanleihen UCITS ETF werden sich ab dem 31. Juli 2015 mit der im Verschmelzungsverhältnis ermittelten Anzahl von Anteilen in dem Deutscher Mittelstandsanleihen FONDS wiederfinden.
Die Verschmelzung ist Gegenstand eines Berichtes des Wirtschaftsprüfers, der zum 31. Juli 2015 erstellt wird. Dieser Bericht kann auf Anfrage kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft angefordert werden.
Die Fusion erfolgt steuerneutral im Sinne des Investmentsteuergesetzes, d.h. es kommt für steuerliche Zwecke nicht zu einem Veräußerungs- bzw. Anschaffungsvorgang.
Wir empfehlen dem Anleger, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen der Fusion von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen.
Die Anteilinhaber, welche mit den v.g. Änderungen nicht einverstanden sind, können ihre Anteile bis zum 27. Juli 2015, 14:00 Uhr MEZ, kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank sowie bei allen im Verkaufsprospekt verzeichneten Zahlstellen zurückgeben.
Für die Anteilinhaber des zu übertragenden Fonds ist der mit der Übertragung des Fonds zusammenhängende Umtausch ihrer Anteile nicht mit Kosten verbunden. Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung verbunden sind, werden mit Ausnahme der Kosten für den Wirtschaftsprüfer, nicht den betroffenen Fonds oder deren Anteilinhabern belastet.
Für die Anteilinhaber des übernehmenden Fonds ist der mit der Übertragung des Fonds zusammenhängende Umtausch ihrer Anteile nicht mit Kosten verbunden.
Die Anteilausgabe von Anteilen des zu übertragenden Fonds BayernInvest Deutscher Mittelstandsanleihen UCITS ETF wird mit Erscheinen dieser Anzeige eingestellt.
Die jeweiligen gültigen Verkaufsprospekte nebst Verwaltungsreglement, die wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenfrei bei den Verwaltungsgesellschaften sowie bei den jeweiligen Zahl- und Informationsstellen erhältlich.
Luxemburg, im Juni 2015
Der Verwaltungsrat Der Vorstand
BayernInvest Luxembourg S.A. WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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