Amundi Funds hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 24. April 2015 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in dem „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Das Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
---|---|---|---|
AMUNDI FUNDS EQUITY GLOBAL SELECT – AU © | LU0119137254 | AMUNDI FUNDS EQUITY GLOBAL – AU | LU1050467312 |
Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ über die FFB endet am 14. April 2015.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Amundi Funds
Société d’investissement à capital variable
Sitz: 5, Allée Scheffer
L-2520 Luxembourg
R.C.S. de Luxembourg B-68.806
Luxemburg, den 17. März 2015
Sehr geehrter Anteilseigner,
im Rahmen der Rationalisierung seiner Produktpalette hat der Verwaltungsrat (die „Verwaltungsratsmitglieder“) von Amundi Funds (nachfolgend bezeichnet als die „Gesellschaft“)
am 15. Dezember 2014 beschlossen, die Zusammenlegung des Teilfonds „Equity Global Select“ (der „übernommene Teilfonds“) mit dem Teilfonds „Equity Global“ (der „übernehmende Teilfonds“) vorzunehmen.
Als Datum des Inkrafttretens der Zusammenlegung ist der 24. April 2015 vorgesehen.
I. Gegenüberstellung von übernommenem und übernehmendem Teilfonds 1. Wesentliche Merkmale des übernommenen und des übernehmenden Teilfonds Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Unterschiede zwischen dem übernommenen und dem übernehmenden Teilfonds:* Bitte beachten Sie, dass die übernehmenden Anteilsklassen abgesicherte Anteilsklassen sind, während die übernommenen nicht abgesicherte Anteilsklassen sind.
Die Bestimmung der Anzahl der den Anteilseignern des übernommenen Teilfonds zugewiesenen neuen Fondsanteile erfolgt auf Grundlage des am 23. April 2015 berechneten Umtauschverhältnisses zwischen den jeweiligen Nettoinventarwerten pro Fondsanteil des übernommenen Teilfonds und des übernehmenden Teilfonds.
Um die operative Durchführung der Zusammenlegung zu optimieren, werden nach dem 22. April 2015, 14.00 Uhr Luxemburger Zeit, („Cut-off-Zeit“) keine Aufträge zur Zeichnung, Umwandlung und/oder Rücknahme von Anteilen des übernommenen Teilfonds mehr angenommen. Aufträge, die nach dieser „Cut-off-Time“ eingehen, werden abgelehnt.
Die Kosten der Zusammenlegung werden vollständig von Amundi Luxembourg S.A. über die Verwaltungsgebühr getragen.
Nach Berechnung des Umtauschverhältnisses wird der übernommene Teilfonds aufgelöst und alle seine Fondsanteile werden annulliert.
Falls Sie mit dieser Änderung nicht einverstanden sind, können Sie Ihre Fondsanteile ohne Rücknahmegebühr innerhalb eines Monats nach Versendung dieses Schreibens zurückgeben.
1 Die Anteilsklasse A2U ist nicht für den öffentlichen Vertrieb in Deutschland zugelassen.
2 Die Anteilsklasse A2U ist nicht für den öffentlichen Vertrieb in Deutschland zugelassen.
III. Dokumentation
Die folgenden Dokumente stehen den Anteilseignern kostenlos beim Geschäftssitz der Gesellschaft zur Verfügung:
? die Gemeinsamen Bedingungen der Zusammenlegung;
? der aktuelle Verkaufsprospekt der Gesellschaft;
? die aktuellen wesentlichen Anlegerinformationen für jede Anteilsklasse des übernommenen Teilfonds und des übernehmenden Teilfonds;
? Kopie des Berichts, der vom unabhängigen Wirtschaftsprüfer erstellt wurde, den die Gesellschaft benannt hatte, um die Bedingungen laut Artikel 71 Absatz 1, Punkt (a) bis (c) des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 zu überprüfen;
? Kopie der Bescheinigung bezüglich der Zusammenlegung, die von der Wertpapierverwahrstelle der Gesellschaft gemäß Artikel 70 des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 erstellt wurde.
Den Anteilseignern wird ebenfalls geraten, ihre Steuerberater im Hinblick auf mögliche steuerliche Folgen aus der Zusammenlegung zu Rate zu ziehen.
Der aktuelle Verkaufsprospekt der Gesellschaft, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung sowie der Jahres- und Halbjahresbericht sind auf Anfrage kostenlos bei der deutschen Informations- und Zahlstelle Marcard, Stein & Co. AG, Ballindamm 36, 20095 Hamburg in Papierform erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
Der Verwaltungsrat