Tagesarchiv

Citywire: Geschäftsführer von Fondsnet: MiFID II ist der beste Rechtsrahmen für 34fler

Georg Kornmayer, Geschäftsführer des Maklerpools Fondsnet, sieht mit den Neuerungen durch MiFID II hinsichtlich Risikoklassifizierung, Geeignetheitserklärung und Zielmarktdefinition große Vorteile für Finanzanlagenvermittler bei Beratung und Rechtssicherheit. Das Unternehmen sei zudem bemüht den Papieraufwand sukzessive zu minimieren.„Ohne Frage ist MiFID II für die gesamte Branche ein echtes Brett. Die neuen, strengeren Regeln sorgen jedoch insgesamt für mehr Klarheit und Verbindlichkeit, etwa im Zuge der nun einheitlichen siebenstufigen Risikoklassifizierung von Produkten“, so Kornmayer im Gespräch mit Citywire Deutschland.

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Das Investment: „Zielmarktdefinition im Mifid II schneidet Kunden von ganzen Produktgruppen ab“

Die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II wird höhere Anforderungen für Anlageberater mit sich bringen. BCA-Vorstand Frank Ulbricht fasst die wesentlichen Punkte der Regulierung zusammen und erläutert, was sie für die Berater und deren Kunden konkret bedeuten. Der Gesetzgeber arbeitet derzeit daran, die EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II in deutsches Recht umzusetzen. Das entsprechende Gesetz tritt voraussichtlich Anfang 2018 in Kraft. Ab dann müssen sich alle Marktteilnehmer auf höhere Anforderungen in der Anlageberatung einstellen. Auf dem BCA Pressedialog in Frankfurt fasst BCA-Vorstand Frank Ulbricht die …

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Das Investment: 5 Maklerpool-Chefs nennen die größten Mifid-II-Probleme für Berater

Welche Punkte aus dem Mifid-II-Katalog werden aus ihrer Sicht in der Praxis am problematischsten für den Vermittler umzusetzen sein? Diese Frage stellte DAS INVESTMENT.com den Chefs von fünf Maklerpools. Hier die Antworten. Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender Jung, DMS & Cie.: Product Governance „Ich denke, das werden die neuen Product-Governance-Bestimmungen sein: Der Gesetzgeber wird von Maklern sowohl die Kontrolle der Einhaltung einer von den Produktgebern vorzugebenden Zielmarktdefinition, als auch regelmäßige Erfahrungsberichte einfordern sowie das Zurückspielen der erforderlichen Kontrolldaten an die Produktgeber.

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