Assenagon | München, 24.02.2022. Die EU-Taxonomie stellt gewissermaßen ein Novum dar. Denn erstmals wird seitens des Regulators definiert, welche Unternehmensumsätze als grün zu bezeichnen sind. Gegenwärtig fokussiert sich die Taxonomie auf den Bereich Klimaschutz: Eine Unternehmensaktivität gilt als ökologisch nachhaltig, wenn sie substanziell zu diesem Ziel beiträgt und dabei gleichzeitig keine anderen Umweltziele negativ beeinträchtigt. Zur exakten Klassifizierung hat der Regulator eine umfangreiche Aufstellung von Unternehmensaktivitäten mit festgelegten Kriterien veröffentlicht.
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