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Citywire: 34fler zur Aufzeichnungspflicht unter MiFID II: „Wir könnten keine Telefonberatung mehr anbieten“

Ab Anfang 2018 ändern sich unter MiFID II die Aufzeichnungspflichten. Ein erster Gesetzesentwurf für das „Taping“ ist dabei schärfer als die EU-Richtlinien – mit erheblichen Folgen für die Praxis von 34flern. Taping: Die Beratung startet nach dem Piepton. Laut MiFID II müssen im Eigenhandel und bei allen Dienstleistungen, die sich auf die Annahme, Übermittlung oder Ausführung von Kundenaufträgen beziehen, „Telefongespräche“ aufgezeichnet werden. Wahrscheindlich wird der deutsche Gesetzgeber aber noch darüber hinausgehen und an 34fler die gleichen Anforderungen stellen, wie an große …

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