SJB | Korschenbroich, 11.08.2015. Laut Bundesgerichtshof spielen die bisherigen Investment-Erfahrungen eines Anlegers für die Aufklärungspflicht eine Rolle. Der Fall: Ein Anleger, obwohl einschlägig anlageerfahren, klagte auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten. Er sei insbesondere nicht über das allgemeine Emittentenrisiko aufgeklärt worden. Das Urteil: Das Oberlandesgericht Frankfurt bejahte die Aufklärungsbedürftigkeit des Anlegers über das allgemeine Emittentenrisiko, obwohl dieser bereits zuvor Zertifikate gezeichnet hatte. Der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidung auf (Urteil vom 24. Februar 2015, XI …
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