Tagesarchiv

CashOnline: Stellvertreterprivileg für Untervermittler von Maklern

Selbständige Untervermittler eines Maklers, die im Namen und in Vollmacht des Maklers Beratungen durchführen, sollen dem Kunden für Fehler in der Beratung nicht selbst haftbar sein. Nach Ansicht des Kammergerichts sollen sie das Stellvertreterprivileg genießen. Gegen sie kämen grundsätzlich keine Ansprüche auf Schadensersatz aus Pflichtverletzung gemäß Paragraf 280 Abs. 1 BGB, aus vorvertraglicher Vertrauenshaftung und ebenso wenig aus Paragraf 63 Satz 1 VVG in Betracht, so der Senat. Eine Haftung aus schuldhafter Verletzung des Maklervertrages scheide aus, da dieser gemäß …

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Das Investment: BGH-Urteil: Jeder Fehler in der Anlageberatung verjährt gesondert

SJB | Korschenbroich, 04.08.2015. Bei einer fehlerhaften Anlageberatung verjähren Beratungsfehler jeweils einzeln. Das hat der Bundesgerichtshof am 2. Juli 2015 entschieden. Rechtsanwalt Michael Rainer von der Sozietät GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater über das Urteil. Eine fehlerhafte Anlageberatung bei Kaitalanlagen kann zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führen. Dabei können dem Anlageberater mehrere Fehler unterlaufen. Jeder dieser Fehler verjährt gesondert, entschied der BGH mit Urteil vom 2. Juli (III ZR 149/14) und stärkte damit auch die Chancen der Anleger, Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

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