Tagesarchiv

Citywire: MiFID II ist gestartet: Das sind die Neuerungen im Sinne der Anleger

MiFID II ist gestartet. Das bisher bekannte Beratungsprotokoll gibt es nicht mehr. Stattdessen muss der Berater eine europaweit harmonisierte Geeignetheitserklärung erstellen. Zusätzlich kommen neue Pflichten auf die Branche und Produktwelt zu.„Das große Ziel von MiFID II ist ein besserer Anlegerschutz“, macht BaFin-Exekutivdirektorin Elisabeth Roegele zum Start der neuen Richtlinien deutlich.Die Pflichten in der Produktwelt stellten einen Paradigmenwechsel in der Konzeption und beim Vertrieb von Produkten dar.

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Das Investment: „Situation für Vermittler wird brenzliger“

„Nachdem die Meldungen über die Insolvenzanträge in Sachen Fidentum / Lombardium die Runde machte, könnte es nun auch für Vermittler der Anlagen eng werden“, warnt Rechtsanwalt Jens Reichow. „Sie dürften zukünftig stärker in den Fokus der Anleger geraten.“ Solange die einzelnen Fonds-Gesellschaften noch nicht von einer Insolvenz betroffen waren, richteten sich die Ansprüche der Anleger vornehmlich gegen diese. In letzter Zeit häufen sich jedoch die Stimmen, welche eine Inanspruchnahme der jeweiligen Vermittler bevorzugen.

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Das Investment: OLG Frankfurt: Streitfrage: Wann greift die Aufklärungsbedürftigkeit?

SJB | Korschenbroich, 11.08.2015. Laut Bundesgerichtshof spielen die bisherigen Investment-Erfahrungen eines Anlegers für die Aufklärungspflicht eine Rolle. Der Fall: Ein Anleger, obwohl einschlägig anlageerfahren, klagte auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten. Er sei insbesondere nicht über das allgemeine Emittentenrisiko aufgeklärt worden. Das Urteil: Das Oberlandesgericht Frankfurt bejahte die Aufklärungsbedürftigkeit des Anlegers über das allgemeine Emittentenrisiko, obwohl dieser bereits zuvor Zertifikate gezeichnet hatte. Der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidung auf (Urteil vom 24. Februar 2015, XI …

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Das Investment: Stiftungen müssen spezielle Beratung bekommen

 SJB | Korschenbroich, 04.05.2015.Das Urteil des Oberlandgerichtes Frankfurt im Fall einer Krefelder Stiftung gegen die Commerzbank ist ein Novum. Erstmals postuliert ein Gericht Voraussetzungen für die anlegergerechte Beratung von Stiftungen. Das stiftungsrechtliche Vermögenserhaltungsgebot wird zum Beratungsgegenstand. „Die Empfehlung einer Beteiligung an dem vorliegenden geschlossenen Immobilienfonds war nicht anlegergerecht.“ So lautet einer der Kernsätze einer rechtskräftigen Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt vom 28. Januar 2015 (Aktenzeichen 1 U 32/13), die kürzlich bekannt wurde.

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Das Investment: Kommentar zum Commerzbank-Urteil: Stiftungen müssen spezielle Beratung bekommen

 SJB | Korschenbroich, 07.04.2015. Das Urteil des Oberlandgerichtes Frankfurt im Fall einer Krefelder Stiftung gegen die Commerzbank ist ein Novum. Erstmals postuliert ein Gericht Voraussetzungen für die anlegergerechte Beratung von Stiftungen. Das stiftungsrechtliche Vermögenserhaltungsgebot wird zum Beratungsgegenstand „Die Empfehlung einer Beteiligung an dem vorliegenden geschlossenen Immobilienfonds war nicht anlegergerecht.“ So lautet einer der Kernsätze einer rechtskräftigen Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt vom 28. Januar 2015 (Aktenzeichen 1 U 32/13), die kürzlich bekannt wurde. In der Folge muss die Commerzbank der …

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