SJB | Korschenbroich, 17.11.2014. Im aktuellen Niedrigzinsumfeld treibt Stiftungsverantwortliche zunehmend die Frage nach Haftungsrisiken um. Ein erstes Urteil gibt es bereits. Darin hat sich das OLG Oldenburg auch zur Entlastung des Stiftungsvorstandes durch das Kuratorium geäußert. Mit einem bislang wenig beachteten Urteil vom 8. November 2013 (Az. 6 U 50/13) hat sich das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) zur Haftung von Stiftungsorganen geäußert. Was war passiert? In dem Fall ging es um eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit einem (Allein-)Vorstand und einem Kuratorium …
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