Tagesarchiv

Citywire: BaFin erneuert Mindestanforderungen an Compliance-Funktion mit umfangreichem Qualifikationsnachweis

Die BaFin aktualisiert das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) inhaltlich und redaktionell. Insbesondere betont das Institut die Anforderungen an die Qualifizierung von Mitarbeitern mit Tests sowie den Ausweis der Aktualität der Qualifikation vor dem Kunden. Damit passt das Institut die Pflichten an die aktuelle Rechtsentwicklungen ausgehend von MiFID II und anderen Gesetzen und Verwaltungspraktiken an. Hervorzuheben seien zudem die zusätzlichen Module, die auf neue Leitlinien der ESMA zurückgehen. …

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Citywire: BaFin wendet ESMA-Leitlinien bei Produktüberwachung an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übernimmt die Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hinsichtlich der Produktüberwachung (Product Governance), also der Entwicklung und Vertriebssteuerung von Finanzinstrumenten.Gemäß Artikel 16 Absatz 3 und Artikel 24 Absatz 2 von MiFID II müssen Konzepteure (Manufacturers) und Vertreiber (Distributors) von Finanzinstrumenten ein Produktfreigabeverfahren vorhalten,  um zu verhindern, dass ihre Interessen mit denen ihrer Kunden kollidieren.

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Citywire: MiFID-II-Kolumne von Markus Lange: Erster echter Lackmustest beim WpHG droht schon 2018

Nach mehrjähriger Vorbereitung und lang­wierigen Diskussionen sind die umfassen­den und detaillierten Neuregelungen anwendbar, die MiFID II und MiFIR mit sich bringen. Das schließt mannigfache konkretisierende Regeln mit ein. Für den Bereich des Anlegerschutzes sind dies insbesondere die drei Delegierten Rechts­akte der EU-Kommission aus April und Mai 2016 – eine inzwischen in nationales Recht umgesetzte Richtlinie sowie zwei unmit­telbar anwendbare Verordnungen. Für den Rechtsanwender in Deutschland finden sich die maßgeblichen nationalen Umsetzungs­vorschriften im WpHG und in der WpD­VerOV, außerdem in ergänzenden …

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Citywire: BaFin wird ESMA-Leitlinien bei Transaktionsmeldungen und Aufzeichnung anwenden

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird die Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) bezüglich der Transaktionsmeldungen, Aufzeichnung von Auftragsdaten und Synchronisierung der Uhren anwenden. Es geht konkret um die Artikel 26 und 25 der Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR) sowie Artikel 50 Absatz 2 der Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID 2). Die ESMA-Leitlinien betreffen alle drei Vorgaben und beschreiben sowohl konkrete Geschäftsszenarien als auch die Inhalte, mit denen die Meldefelder zu befüllen seien, sowie …

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