Tagesarchiv

FondsProfessionell: Strafzins-Ärger: Landgericht fällt spektakuläres Urteil

SJB | Korschenbroich, 16.11.2021. Das Landgericht Berlin hat einer Bank in einem Urteil “Verwahrentgelte” auf Giro- und Tagesgeldkonten untersagt. Sollte der Richterspruch Bestand haben, steht der Branche neuer Ärger in Form von Rückzahlungen sowie Reputationsschäden ins Haus. Im Dauerstreit um Negativzinsen auf Einlagen auf Giro- und Tagesgeldkonten hat das Landgericht Berlin ein überraschendes Urteil gefällt. Es hat der Sparda-Bank Berlin verboten, euphemistisch auch “Verwahrentgelt” genannte Strafzinsen zu verlangen.

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Focus Online: Lebensversicherungen dürfen Kursgewinne weitgehend behalten

Lebensversicherungen dürfen ihre Bewertungsreserven – also Kursgewinne aus der Anlage von Wertpapieren – weitgehend behalten und müssen sie nur in geringem Umfang an die jetzt ausscheidenden Kunden ausschütten. Das hat das Landgericht Düsseldorfam Donnerstag entschieden und eine Klage des Bundes der Versicherten (BdV) gegen die Victoria-Versicherungim Ergo-Konzern zurückgewiesen. Der BdV kündigte an, gegen die Entscheidung weiter rechtlich vorzugehen. Das Landgericht erklärte, wegen der niedrigen Zinsenhabe die konkrete Gefahr bestanden, dass einige Lebensversicherer ihre vertraglich zugesagten Garantiezinsen nicht mehr erwirtschaften konnten.

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Cash.Online. Schiffsfonds: Berater haftet nicht für fehlenden Lerneffekt bei Anleger

Hat ein Anleger im Vorfeld bereits einige Schiffsbeteiligungen gezeichnet, kann er dem Berater nicht vorwerfen, dieser habe seine Anlageziele nicht korrekt ermittelt. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil.Der Anleger könne nicht glaubhaft machen, dass die Schiffsbeteiligung nicht zu seinen Anlagezielen gepasst habe, da er seit dem Jahr 1996 eine Vielzahl geschlossener Beteiligungen, überwiegend Schiffsfonds, gezeichnet habe. Ein Anleger hatte über einen Berater einen Schiffsfonds gezeichnet, der ab 2012 eine schlechte wirtschaftliche Entwicklung nahm.

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Private Banking: Urteil im Oppenheim-Prozess: Haftstrafen für alle Manager

 SJB | Korschenbroich, 14.07.2015.Wegen Untreue in einem besonders schweren Fall hat das Kölner Landgericht alle vier ehemalige Sal. Oppenheim-Manager zu Haftstrafen verurteilt. Doch nur einer von ihnen muss tatsächlich ins Gefängnis. Nach mehr als zwei Jahren Gerichtsverhandlungen fällte das Landgericht Köln am heutigen Donnerstag das Urteil über die vier ehemaligen Manager von Sal. Oppenheim. Alle vier, die wegen Untreue in einem besonders schweren Fall angeklagt wurden, erhielten Haftstrafen. 71-jähriger Ex-Risikochef muss ins Gefängnis

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