Die Grünen heben das Thema Share Deals auf die Tagesordnung der Jamaika-Verhandlungen. Das Grunderwerbsteuer-Schlupfloch soll geschlossen werden. Der Immobilienverband ZIA hält dagegen: Share Deals dürfen politisch nicht verteufelt werden. Mögliche Änderungen könnten zudem gegen das Grundgesetz verstoßen.„Die Paradise Paper-Enthüllungen über die Steuertricks der Investmentgesellschaft Phoenix Spree zeigen erneut, dass Share-Deals auf die Tagesordnung gehören“, so Lisa Paus, Finanzexpertin der grünen Bundestagsfraktion, gegenüber der Immobilien Zeitung. „Das Beispiel veranschaulicht, wie die 95-Prozent-Regelung durch Scheinfirmen unterlaufen wird.“
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Die Immobilie: Fast 20 Prozent Steuerbelastung hemmt den Wohnungsneubau
Die hohe Steuerbelastung widerspricht ganz klar der Absicht des Staates, den Bau von Wohnungen und die Eigentumsbildung stärker zu fördern. Vor allem der typische Wohnungsneubau verteuert sich dadurch, meint Dieter Pfeiffenberger, Bereichsvorstand Immobilienfinanzierung der Postbank/DSL Bank.
Lesen Sie mehr »Private Banking: Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf vermeiden – auch in Zukunft?
Steigende Steuersätze erhöhen die Relevanz der Grunderwerbsteuer als Rentabilitätsfaktor bei Immobilienkäufen. Durch passende Gestaltungen im Vorfeld einer Transaktion kann die Steuerlast mittels eines Share Deals verringert oder ganz vermieden werden. Immobilientransaktionen unterliegen im Regelfall der Grunderwerbsteuer. Das gilt sowohl für den direkten Erwerb einer Immobilie im Wege eines Asset-Deals, wie auch für den mittelbaren Erwerb im Wege eines Share-Deals in Bezug auf eine grundstücksbesitzende Kapitalgesellschaft (Objektgesellschaft), wenn hierdurch mindestens 95 Prozent der Anteile an der Gesellschaft unmittelbar und/oder mittelbar in …
Lesen Sie mehr »Die Immobilie: Zwei Vermögensverwalter – zwei Meinungen: Lohnen sich Immobilien-Investments noch?
Die EZB-Nullzinsen dürften deutsche Anleger noch stärker in Immobilien treiben. Dabei sind die Preise schon sehr hoch. Zu hoch? Und gibt es keine Alternative zum Betongold? Vermögensberater Bernd Heimburger und Uwe Eilers nennen ihre Pro- beziehungsweise Contra-Argumente. Pro – Es gibt kaum eine bessere Anlageklasse In einer am 8. März veröffentlichten Studie der Allianz und dem Schweizer Wirtschaftsforschungsinstitut Prognos wird klar aufgezeigt: Deutschland wächst wieder. Seit 2011 ist die Bevölkerungsentwicklung positiv. Dabei spielt die Binnenwanderung eine größere Rolle als die …
Lesen Sie mehr »Die Immobilie: Das muss beim Immobilienerwerb beachtet werden
Ein Immobilieninvestment sollte stets über den gesamten Zeitraum betrachtet werden. Gerade am Anfang müssen die gesellschafts- und steuerrechtlichen Weichen richtig gestellt werden, sonst drohen hohe Kosten bei der Nachbesserung. Die wichtigsten Fragen und typische Fehler erklärt Heinrich Schmitz von der Wirtschaftskanzlei Buse Heberer Fromm. In Zeiten scheinbar dauerhaft niedriger Zinsen wächst die Attraktivität von Immobilien als Kapitalanlage zunehmend. Neben der laufenden Rendite aus dem Objekt stehen hier insbesondere auch ein Inflationsschutz und die Wertstabilität oder -steigerung im Fokus von institutionellen …
Lesen Sie mehr »Private Banking: Rückwirkend bis 1. Januar 2009: Verfassungsgericht kippt Regelungen der Grunderwerbsteuer
SJB | Korschenbroich, 23.07.2015. Das Bundesverfassungsgericht verwirft die bisherigen Regeln der sogenannten Ersatzbemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer. Für Immobilienkäufer droht eine nachträglich höhere Grunderwerbsteuer – bis zur Verdopplung. Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich die Gegenleistung, das heißt der Kaufpreis einer Immobilie. In allen Fällen, in denen eine explizite Gegenleistung für die Übertragung des Grundstücks nicht existiert oder ermittelbar ist, regelt Paragraf 8 Absatz 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) die Anwendung der sogenannten Ersatzbemessungsgrundlage in Form des Bedarfswerts nach den Paragrafen 138 fortfolgende des …
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