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Das Investment: AfW zum Provisionsabgabeverbot: „Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit“

Bis zum 6. November läuft die Expertenanhörung, bei der Verbände unter anderem ihre Meinung zur geplanten Abschaffung des Provisionsabgabeverbots kundtun können. Der Vermittlerverband AfW begrüßt die Abschaffungs-Pläne. AfW-Vorstand Norman Wirth erklärt warum. Das Provisionsabgabeverbot ist ein Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit sowie eine staatliche Beschränkung der Wettbewerbsfreiheit. Das seit 1934 geltende Provisionsabgabeverbot ist rechtswidrig, auch nach geltendem Europarecht im Sinne des EGV. Hierzu beziehen wir uns auf die Entscheidungen des EuGH „Meng“ und „Ohra“ sowie hierzu erfolgte Kommentierungen.

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