Primus Valor AG | Mannheim, 20.09.2022. nachdem wir Ihnen in den vergangenen Wochen vermehrt von den Ankäufen unseres aktuellen Fonds ImmoChance Deutschland 11 Renovation Plus (kurz: ICD 11 R+) berichteten, ist in der Zwischenzeit auch in unseren weiteren Investments viel passiert. Entwicklungen unserer AIF Unsere Anleger profitieren in diesem Jahr erneut von hohen Auszahlungen der Fonds. Der Gesamtrückfluss unseres bis 2018 platzierten Fonds ImmoChance Deutschland 8 Renovation Plus (kurz: ICD 8 R+) beläuft sich mittlerweile auf bis zu 48 Prozent …
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Pressemitteilung Primus Valor AG: ICD 11 R+ erwirbt Portfolio mit Objekten in Essen und Wuppertal
Primus Valor AG | Mannheim, 05.09.2022. Innerhalb weniger Wochen können wir Ihnen vom bereits dritten PortfolioAnkauf unseres Fonds ImmoChance Deutschland 11 Renovation Plus (kurz: ICD 11 R+) berichten. Wir freuen uns über ein hoch diversifiziertes Portfolio, das nunmehr über 1.100 Wohneinheiten an 23 Standorten umfasst. Für einen Kaufpreis von knapp 20 Mio. Euro erwarb der Fonds ein vielversprechendes Portfolio mit 17 Mehrfamilienhäusern an den Standorten Essen und Wuppertal – zwei attraktive Industrie- und Wirtschaftsstandorte, an denen wir bereits mit mehreren …
Lesen Sie mehr »Pressemitteilung Primus Valor AG: ICD 11 R+: Lukratives Neubau-Projekt in Wolfsburg
Primus Valor AG | Mannheim, 04.08.2022. Am Standort Wolfsburg konnte der Fonds ICD 11 R+ zu einem attraktiven Kaufpreis (Faktor 25) ein 2.665 m² großes Grundstück erwerben, auf dem die Entstehung eines Mehrfamilienhauses mit 24 Wohneinheiten auf drei Vollgeschossen inkl. Tiefgarage in Planung ist. Das Projekt umfasst ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 9 Mio. Euro. Der Standort besticht durch seine hervorragende Lage und ist in ein familienfreundliches und stadtnahes Wohngebiet mit sehr gut ausgebauter Infrastruktur eingebettet.
Lesen Sie mehr »Cash.Online. Schiffsfonds: Berater haftet nicht für fehlenden Lerneffekt bei Anleger
Hat ein Anleger im Vorfeld bereits einige Schiffsbeteiligungen gezeichnet, kann er dem Berater nicht vorwerfen, dieser habe seine Anlageziele nicht korrekt ermittelt. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil.Der Anleger könne nicht glaubhaft machen, dass die Schiffsbeteiligung nicht zu seinen Anlagezielen gepasst habe, da er seit dem Jahr 1996 eine Vielzahl geschlossener Beteiligungen, überwiegend Schiffsfonds, gezeichnet habe. Ein Anleger hatte über einen Berater einen Schiffsfonds gezeichnet, der ab 2012 eine schlechte wirtschaftliche Entwicklung nahm.
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