In der Praxis kommt es vor, dass Personen, die nach dem Gesetz als Erben anzusehen sind, aufgrund einer letztwilligen Verfügung des Erblassers enterbt werden. Umgekehrt gibt es Konstellationen, in denen der Erblasser Gründe hat, bestimmte Personen von der Erbfolge weitestgehend auszuschließen. Gastbeitrag von Jürgen Streichert, Rechtsanwalt Nach dem im deutschen Erbrecht geltenden Grundsatz der Testierfreiheit könnte man annehmen, der Erblasser könne durch letztwillige Verfügung völlig frei bestimmen, dass einzelne Personen an dem Erbe nicht teilhaben sollen. Diese Annahme trifft nicht …
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CashOnline: Erbrecht: Steuerfalle Gemeinschaftskonto
Viele Ehegatten unterhalten ein gemeinschaftliches Bankkonto. Das kann bei geringeren Beträgen sehr praktisch sein und ist auch steuerlich kein Problem. Werden jedoch größere Geldbeträge über ein solches Konto abgewickelt, ist Vorsicht geboten.Das steuerliche Risiko das in einer derartigen Situation aus einem Gemeinschaftskonto erwächst, lässt sich am besten anhand eines Beispiels erklären: Ernst M. hat ein Mietshaus geerbt, welches er verkauft. Den Verkaufserlös von zwei Millionen Euro lässt er auf ein Konto überweisen, das er gemeinsam mit seiner Ehefrau Helga hat. …
Lesen Sie mehr »CashOnline: Erbrecht: Ausgleichspflicht bei Berliner Testamenten
Das sogenannte Berliner Testament ist in Deutschland eine der beliebtesten und zahlenmäßig häufigsten Testierformen. In der Praxis kann dabei jedoch zu erheblichen Komplikationen kommen, etwa was die Ausgleichspflichten der Erben angeht. Auf dem Jura-Portal anwalt.de geht Rechtsanwalt Harald Lambert von Adwus Rechtsanwälte auf die verschiedenen rechtlichen Implikationen und Konsequenzen von Berliner Testamenten ein. Ein besonderes Konfliktrisiko geht dabei laut Lambert von der relativen Unbekanntheit der Ausgleichspflicht unter den als Erben eingesetzten, unmittelbaren Abkömmlingen. Die Ausgleichspflicht gelte gemäß Paragraf 2050, 2052 des Bürgerlichen Gesetzbuches …
Lesen Sie mehr »Focus Online: Diese Fehler sollten Sie beim Vererben vermeiden
Der Vater stirbt, und schon geht der Streit los: Wer bekommt wie viel Geld, wer das Haus, den Wandschrank oder die goldene Uhr? Oft stiften gutgemeinte Testamente sogar zusätzlichen Streit. FOCUS Online nennt die fünf schlimmsten Irrtümer – und erklärt, wie Sie sie vermeiden. Irrtum 1: Nach dem Tod des Partners erbt der andere automatisch alles „Der gröbste Irrtum ist der, dass dem Ehegatten nach dem Tod des anderen automatisch alles gehört“, sagt Stephanie Herzog aus Würselen, Mitglied des Geschäftsführenden …
Lesen Sie mehr »Stiftungsexperte Thorsten Klinkner: SJB Stifter Z10+: Die Familienstiftung – eine strategische Alternative für Unternehmer
Schaut man in die Geschichte renommierter deutscher Familienunternehmen, findet man immer wieder eine besondere Rechtskonstruktion: die der Familienstiftung. Ob es die Familie Albrecht (Aldi) ist, die Familie Fielmann oder auch die Familie des kürzlich verstorbenen Heinz-Horst Deichmann – viele dieser Unternehmerfamilien haben das Instrument der Familienstiftung implementiert, ihre Vermögen in eine solche Stiftung überführt und in der stabilen Struktur der Stiftung weiterentwickelt. Die Familienstiftung fungiert dabei als Eigentümerin des Unternehmens und verschafft durch die Trennung von Eigentum und Nutzung eine …
Lesen Sie mehr »Das Investment: Neues EU-Erbrecht: Das müssen Mallorca-Rentner künftig beim Abfassen ihres Testaments beachten
SJB | Korschenbroich, 13.08.2015. Am kommenden Montag tritt die neue EU-Erbrechtsverordnung in Kraft. Jan Bittler, Fachanwalt für Erbrecht und Geschäftsführer der DVEV – Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge, Kooperationspartner der Initiative “Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum”, kommentiert. Viele Deutsche können sich vorstellen, in ihrem Testament auch einen guten Zweck zu unterstützen oder haben in ihrem Letzten Willen bereits eine gemeinnützige Organisation oder Stiftung berücksichtigt. Was ändert sich für Erblasser, wenn am 17. August 2015 die neue EU-Erbrechtsverordnung …
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