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Das Investment: Ohne konkreten Anlass muss Makler den Kunden nicht belehren

Ein Makler braucht einen neuen Kunden nicht aufzuklären, wenn kein bestimmter Anlass besteht: Nach einem Urteil des OLG Frankfurt sind Makler ohne Weiteres weder zur Führung von Jahresgesprächen noch zu einer Risikoanalyse bei der Übernahme laufender Verträge in die Betreuung verpflichtet, erklärt Jürgen Evers, Partner bei Blanke Meier Evers Rechtsanwälte. Streitfall: 1996 hatte ein Kunde eine Hausratpolice abgeschlossen. Umzugsbedingt war der Vertrag 2003 von einem Makler erweitert worden, der später sein Geschäft aufgegeben und auf den beklagten Makler übertragen hatte. …

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