Tagesarchiv

Citywire: Freie Finanzanlagevermittler im Fokus der GroKo: Müssen 34fler unter BaFin-Aufsicht?

Im Zuge der jüngsten Verhandlungsführungen zur großen Koalition haben die Verantwortlichen im Entwurf des Koalitionsvertrags im Sinne des Verbraucherschutzes und der Verbesserung der Transparenz am Finanzmarkt, die Herstellung einer einheitlichen und qualitativ hochwertigen Finanzaufsicht erweitert. Demnach solle die Aufsicht über die freien Finanzanlagevermittler schrittweise auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übertragen werden. „Dabei wollen wir sicherstellen, dass die dadurch bei den Ländern freiwerdenden Aufsichtskapazitäten zur Stärkung der Geldwäscheaufsicht im Nichtfinanzbereich verwendet werden“, heißt es im Entwurf des Koalitionsvertrags zwischen CDU, …

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Citywire: BaFin ändert Antrag auf Zulassung als Wertpapierhandelsunternehmen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ändert die Beantragung zur Zulassung als Wertpapierhandelsunternehmen oder Wertpapierhandelsbank. Wertpapierhandelsunternehmen oder –handelsbanken müssen ab dem 3. Januar 2018 die Delegierte Verordnung (EU) 2017/1943 beachten, wenn sie einen Erlaubnisantrag stellen. § 32 Absatz 1 Satz 2 KWG in Verbindung mit § 14 AnzV gelten für sie nicht mehr. Konkret bedeutet dies, dass der der Antrag nicht mehr, wie bisher möglich, formlos schriftlich gestellt werden kann. Der Erlaubnisantrag ist schriftlich in dreifacher Ausfertigung bei der Bundesanstalt einzureichen.

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Änderung der Vertragsbedingungen bei einem Fonds der BNY Mellon Service Kapitalanlage-Gesellschaft mbH

Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds: Fondsname WKN ISIN Calibrate Total Return Inhaber-Anteile A0YAEH DE000A0YAEH5 Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen. Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft. Der Inhalt des Dokumentes wird von der FFB nicht geprüft.

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Focus Online: Finanzaufsicht warnt vor Totalverlust bei Bitcoin

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beobachtet den jüngsten rasanten Kursanstieg der Digitalwährung Bitcoin mit Skepsis – und warnt sogar vor einem Totalverlust. In Zeiten niedriger Zinsen seien Anleger eher bereit, Risiken einzugehen, sagte die Chefin der Wertpapieraufsicht der Bafin, Elisabeth Roegele am Donnerstag in Frankfurt. Nicht jede Kryptowährung werde sich jedoch am Markt durchsetzen. Im Zweifelsfall drohe Anlegern ein Totalverlust. Die Aufseherin warnte: „Es tummeln sich auch Spekulanten und windige Geschäftemacher am Markt.“ Das trage zu massiven Kursschwankungen von Kryptowährungen …

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Citywire: BaFin wird ESMA-Leitlinien bei Transaktionsmeldungen und Aufzeichnung anwenden

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird die Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) bezüglich der Transaktionsmeldungen, Aufzeichnung von Auftragsdaten und Synchronisierung der Uhren anwenden. Es geht konkret um die Artikel 26 und 25 der Finanzmarktverordnung (Markets in Financial Instruments Regulation – MiFIR) sowie Artikel 50 Absatz 2 der Finanzmarktrichtlinie (Markets in Financial Instruments Directive II – MiFID 2). Die ESMA-Leitlinien betreffen alle drei Vorgaben und beschreiben sowohl konkrete Geschäftsszenarien als auch die Inhalte, mit denen die Meldefelder zu befüllen seien, sowie …

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Citywire: Ohne Erlaubnis: BaFin ordnet Einstellung des Investmentgeschäfts von bayerischer Firma an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ordnet die Einstellung und Auflösung des Investmentgeschäfts von Martin Oswald beziehungsweise seines Unternehmens CanTerra Investments Holding LLC an. „Die BaFin hat Herrn Martin Oswald, Kaufbeuren, mit Bescheid vom 25. September 2017 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Investmentgeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln“, heißt es in einer offiziellen Stellungnahme der BaFin. Oswald sammelte unter der Firma CanTerra Investments Holding LLC, Kanada, Kapital von Anlegern ein. Er versprach seinen Kunden, das eingesammelte Kapital gemäß einer festgelegten Anlagestrategie …

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Änderung der Vertragsbedingungen bei INKA Fonds

Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds: Fondsname WKN ISIN Flossbach von Storch Fundament Inhaber-Anteile F A0HGMH DE000A0HGMH0 Flossbach von Storch Fundament Inhaber-Anteile A0Q7S5 DE000A0Q7S57 Flossbach von Storch Fundament Inhaber-Anteile P A1JMPZ DE000A1JMPZ7 Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.

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Änderung der Vertragsbedingungen bei einem Fonds der Axxion S.A.

Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds: Fondsname WKN ISIN S Multi-Manager Exclusiv P (t) A12BRB DE000A12BRB0 Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen. Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft. Der Inhalt des Dokumentes wird von der FFB nicht geprüft.

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Änderung der Vertragsbedingungen bei einem Fonds der HANSAINVEST

Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds: Fondsname WKN ISIN avesco Sustainable Hidden Champions Equity R A1J9FJ DE000A1J9FJ5 Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.

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Citywire: BaFin warnt vor Aktien-Kaufempfehlungen und möglichem Interessenkonflikt

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt auf ihrer Website potentielle Anleger vor Aktien-Kaufempfehlungen, welche sich auf die Wertpapiere des kanadischen Lithiumexplorers, Southern Lithium, beziehen. Laut einer unabhängigen Quelle wurde als Reaktion auf die Meldung der Handel der Aktien vorübergehend ausgesetzt. Nach Informationen der Finanzmarktaufsichtsbehörde werden aktuell die Aktien der Southern Lithium (ISIN: CA8433031082) durch Börsenbriefe per E-Mail zum Kauf empfohlen.Die BaFin habe jedoch Anhaltspunkte bezüglich irreführender oder unrichtiger Angaben, beziehungsweise dass womöglich auch bestehende Interessenkonflikte pflichtwidrig verschwiegen werden.

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Pressemitteilung Bellevue Group: Bellevue schliesst Übernahme von StarCapital AG erfolgreich ab – weitere gemeinsame Entwicklungsschritte in Umsetzung

Bellevue | Küsnacht, 06.06.2016. – Wesentliche Vollzugsbedingungen der Transaktion erfüllt: Kapitalerhöhung der Bellevue Group AG erfolgreich abgeschlossen sowie Genehmigung der Übernahme durch deutsche Aufsichtsbehörde BaFin – Übernahme von StarCapital AG (StarCapital) rückwirkend per Anfang 2016 – Verwaltetes Kundenvermögen der Bellevue Group steigt auf CHF 7.8 Mrd. – Weitere Stärkung der gruppenweiten Präsenz in Deutschland am Standort von StarCapital in Umsetzung: Alexander Gerstadt als neuer Vorstandsvorsitzender von StarCapital vorgesehen

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CashOnline: Bafin: Vermögensanlagen sind nicht “reguliert”

Es ist eine Publikation, deren Bedeutung offenbar viele Akteure der Sachwertbranche erheblich unterschätzen: Das monatlich erscheinende „Bafin-Journal“ der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Nicht selten jedenfalls haben Gesprächspartner ein großes Fragezeichen im Gesicht, wenn sie auf Neuigkeiten daraus angesprochen werden. Entweder kennen sie das Bafin-Journal überhaupt nicht, oder sie nehmen es nicht ernst. In der Tat kommt das (zumindest für Behörden-Verhältnisse) hübsch layoutete Journal, das auf der Website der Bafin im PDF-Format kostenlos verfügbar ist, daher wie eine belanglose Firmenbroschüre oder …

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Das Investment: Investmentfonds-Portfolios: Privatanleger erhalten Insider-Informationen

Tiefe Einblicke in die Zusammensetzung ihrer Portfolios müssen Deutschlands Fondsgesellschaften künftig zeitnah allen ihrer Investoren gewähren. Zuvor steht den Anbietern und Beratern aber eine groß angelegte Informationskampagne ins Haus, um die Kunden über ihre neuen Rechte aufzuklären. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) fordert von den hierzulande tätigen Investmentgesellschaften eine „faire Behandlung von Publikumsfondsanlegern“. Bislang nämlich erhalten nur institutionelle Investoren die jeweils aktuelle Aufstellung aller Einzeltitel der Fonds, in die sie anlegen.

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Private Banking: Interpretation der Bafin-Zahlen „Die Branche unabhängiger Vermögensverwalter stagniert nicht“

Zahlen lügen nicht, heißt es lapidar. Doch welches Zahlenwerk sollte man bemühen, um die Branchenentwicklung der unabhängigen Vermögensverwalter abzulesen? Auf jeden Fall nicht allein die stagnierende Zahl der Bafin-Zulassungen, denn diese greift viel zu kurz. Eigentlich müsste es doch ganz einfach sein, ein Bild darüber zu bekommen, wie sich die Branche der unabhängigen Vermögensverwalter entwickelt. Immerhin veröffentlicht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) auf Ihrer Internetseite eine Liste der sogenannten „zugelassenen Finanzdienstleistungsinstitute“.  

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Cash.Online: “Niedrigschwellige Erkenntnisse” über unerlaubte Anlagenvermittlung ausreichend

Die Bafin darf bei Verdacht auf eine unerlaubte Anlagenvermittlung bereits bei “niedrigschwelligen Erkenntnissen” Auskunft verlangen und gegebenenfalls ein Zwangsgeld festsetzen. Dies geht aus einem Fall hervor, bei dem ein Versicherungsmakler die Bafin verklagt hatte. In dem vorliegenden Streitfall hatte ein Versicherungsmakler, der über die entsprechende Erlaubnis verfügt, versucht, sich einen Kundenkreis in Frankreich aufzubauen und gründete zu dem Zweck in Colmar ein Unternehmen.

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