Privatkunden investieren heute deutlich weniger Geld in Fonds mit ESG-Merkmalen als vor der Einführung der verpflichtenden Nachhaltigkeitspräferenzabfrage. Zu diesem Ergebnis kommt der deutsche Fondsverband BVI – und fordert eine Vereinfachung. Die verpflichtende Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen in der Anlageberatung hat ein Jahr nach ihrer Einführung die regulatorischen Erwartungen nicht erfüllt. Dies macht der BVI in einer Stellungnahme gegenüber der Europäischen Markt- und Wertpapieraufsicht (ESMA) deutlich, die der deutsche Fondsverband auf seiner Website veröffentlicht hat.
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FondsProfessionell: Analyse: Diese Fondshäuser ziehen Nachhaltigkeit voll durch
Die Ratingagentur Scope wollte wissen, welche Asset Manager nicht nur einzelne Fonds mit einem ESG-Stempel versehen, sondern das Thema Nachhaltigkeit tatsächlich leben. Das sind die Ergebnisse. Immer mehr Anleger möchten ihr Geld in ESG-Fonds investieren, ab dem 2. August müssen Finanzberater Kunden explizit zu ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragen. Bei Asset Managern ist es inzwischen gang und gäbe, kenntlich zu machen, wie nachhaltig ein Sondervermögen aufgestellt ist.
Lesen Sie mehr »FondsProfessionell: Nachhaltigkeitspräferenzen: Starttermin gerät ins Wanken
SJB | Korschenbroich, 13.12.2021. Nach den aktuellen Plänen des europäischen Gesetzgebers sollen Anlageberater und Vermögensverwalter ihre Kunden ab August 2022 zu ihren Nachhaltigkeitspräferenzen befragen. Doch nun zeigt sich: Es könnte zu einer Verzögerung kommen. Eventuell müssen Anlageberater und Vermögensverwalter ihre Kunden erst ab einem späteren Zeitpunkt danach fragen, welche Nachhaltigkeitspräferenzen sie bei einer Geldanlage berücksichtigt wissen möchten. Diesen Schluss lässt zumindest ein Schreiben der EU-Kommission an das Europäische Parlament und den EU-Finanzministerrat (Ecofin) zu, das FONDS professionell ONLINE vorliegt.
Lesen Sie mehr »FondsProfessionell: Abfrage der “Nachhaltigkeitspräferenz”: Mitte 2022 geht es los
Die EU-Kommission hat ihre Vorschläge für die Änderungen der Mifid-II-Richtlinie präsentiert. Darin finden sich auch die neuen Pflichten in Sachen Nachhaltigkeit, die künftig in der Anlageberatung gelten sollen. Die Europäische Kommission hat am Donnerstag (22. April) die finalen Entwürfe zur Änderung der Finanzmarktrichtlinie Mifid II vorgelegt. Neben zahlreichen weiteren Vorschlägen konkretisiert die Kommission auch die Regelungen für den Vertrieb von nachhaltigen Finanzprodukten, die von der Branche mit Spannung erwartet worden waren.
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