Die Zahl der §34f-Vermittler bleibt nahezu konstant. Unter Honorarberatern und im Bereich §34i hat sich dagegen einiges getan. Das Vermittlerregister der zugelassenen Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i verzeichnet über die letzten zwölf Monate signifikante Zuwächse. Die Anzahl an Finanzanlagevermittlern gemäß §34f GewO bleibt dagegen nahezu konstant. Finanzanlageberater auf Honorarbasis (§ 34f) werden dagegen immer weniger. Wie aus den von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) veröffentlichten Vermittlerregistern hervorgeht, stieg die Zahl der Immobiliardarlehensvermittler mit § 34i GewO Erlaubnis um gut 5% …
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