Der Countdown läuft: Ab Januar 2018 müssen die Mifid-II-Vorschriften angewendet werden. Dabei steht die konkrete Ausgestaltung der neuen Regulierungsrichtlinien noch nicht endgültig fest. Der Maklerpool Jung, DMS & Cie. fasst den Zeitplan der Gesetzgebung zusammen und zeigt Möglichkeiten auf, wie sich die Maklerpool-Berater darauf vorbereiten können.
Bis zum 3. Juli 2017 muss der Gesetzgeber die Vorgaben der europäischen Finanzmarktrichtlinie Mifid II in nationales Recht umgesetzt haben. Viel Zeit bleibt Finanzdienstleistern und Beratern danach nicht mehr: Bereits ab dem 3. Januar 2018 müssen die Mifid-II-Vorschriften angewendet werden.
Um die angebundenen Makler in dieser kurzen Zeit auf die Neuregelungen vorzubereiten startet Jung, DMS & Cie. im Sommer eine Schulungs- und Ausbildungskampagne zur Mifid II-Umsetzung. Außerdem bringt der Maklerpool zusammen mit Christian Waigel, Rechtsanwalt bei Waigel Rechtsanwälte ab sofort einen Newsletter heraus, der über die konkreten Neuerungen und die damit zusammen hängenden Umsetzungsschritte informieren wird. Die erste Ausgabe finden Sie hier.
Quelle: Das Investment