Eine Doppelstiftung zu gründen, kann ein guter Weg für Unternehmer und Vermögensinhaber sein, die langfristige Vermögenskontrolle und Versorgung der Familie mit der steuerbegünstigten Sicherung der Ertragsquelle und einem guten Zweck zu verbinden. Sowohl Familienstiftung als auch gemeinnützige Stiftung werden dafür eingesetzt.
Wird über Stiftungen gesprochen, hört man oft von einem Entweder-oder: Gründe ich eine gemeinnützige Stiftung, um Gutes zu tun, oder gründe ich eine Familienstiftung, um die Familie abzusichern?
Gemeinnützige Stiftung und Familienstiftung schließen sich aber nicht aus. Denn es existiert ein Modell, das beide Bereiche des Stiftungswesens einfasst: die Gemeinnützigkeit zur Förderung wohltätiger und karitativer Zwecke und die Familienstiftung zur Versorgung der Familie, zum Erhalt des Unternehmens und als Motor zur langfristigen und strategischen Weiterentwicklung des Vermögens.
In der Doppelstiftung werden gemeinnützige Stiftung und Familienstiftung kombiniert. Die Familienstiftung schafft die Struktur, um den Stifterwillen hinsichtlich der Unternehmensführung und Vermögensentwicklung zu wahren, sichert die Assets im gesellschaftsrechtlichen Sinne (indem die Familienstellung an die Stelle des Gesellschafters tritt) und vertritt die vermögensmäßigen Interessen der Familie. Die Ertragsquelle kann nicht zersplittert oder verkauft werden und besteht somit generationenübergreifend in Familienhand, die immer über die Aufsichts- und Kontrollrechte verfügt.
Gleichzeitig dient die parallele gemeinnützige Stiftung der steuerbegünstigten Vermögensübertragung in der Generationenfolge sowie dem sozialen und/oder gesellschaftlichen Engagements der Stifterfamilie.
Wer eine Doppelstiftung gründen will, überträgt seine Vermögenswerte oder einen Teil dessen (Unternehmensanteile, Investment-Portfolios, Bargeld, Immobilien etc.) aufgeteilt auf Familienstiftung und gemeinnützige Stiftung, die in dem Modell beide als Beteiligungsträgerstiftungen fungieren.
Die gemeinnützige Stiftung hält in dieser Konstellation in der Regel den wesentlich größeren Anteil am Unternehmen, die Familienstiftung kontrolliert so viele Anteile, wie unmittelbar benötigt werden, um die satzungsgemäßen Zwecke der Familienstiftung (also klassischerweise die finanzielle Versorgung der Familie) zu erfüllen.
Die gemeinnützige Stiftung erhält einen größeren Teil der ausgeschütteten Gewinne des Unternehmens, die von der Stiftung dann wiederum für die Erreichung der satzungsgemäßen Ziele verwendet werden.
Diese Ziele definiert der Stifter-Unternehmer, er kann sich so gesellschaftlich und sozial betätigen und entscheidet selbst in eigener Verantwortung, auf welche Weise er sein Vermögen sinnvoll einsetzt, sowohl national als auch international, ob als finanzieller Förderer und/oder mit eigenen Projekten. Zudem kann er diese Aktivität über seine Lebenszeit hinaus an seinen Namen und den des Unternehmens koppeln. Das führt für Unternehmen oft zu einem enormen Imagegewinn.
Wichtig für Stifter-Unternehmer kann es sein, sich über die Aufteilung der Stimmanteile eingehend Gedanken zu machen. Diese kann disquotal gelöst werden und damit Stimmrechte abweichend von der Beteiligungsquote gewähren. Aus strategischen Gründen sollten diese zum größtmöglichen Teil bei der Familienstiftung liegen.
Das hat folgenden Grund: Bei einer gemeinnützigen Stiftung werden Führung und Ausschüttungsverhalten der stiftungsverbundenen Unternehmen zumindest mittelbar durch das Gemeinnützigkeitsrecht bestimmt. Dadurch müssen die Gewinne zeitnah für die gemeinnützigen Zwecke verwendet werden, was zu hohen Abflüssen aus dem Unternehmen führen kann.
Durch die Stimmhoheit bei der Familienstiftung kann die Stifter-Familie die Ausschüttungspolitik gestalten und insbesondere auf eine verstärkte Thesaurierung von Gewinnen im Unternehmen hinwirken. Auf diese Weise wird mehr Geld im Unternehmen belassen. Die Eigenkapitalbasis des Unternehmens wird somit langfristig gestärkt. Damit verbunden steigen die Bonität und der langfristige Wert des Unternehmens und mittelbar auch die langfristige Ertragskraft der Stiftung.
Dies wird durch die vorteilhafte steuerliche Gestaltung forciert. Beim Vermögensübergang auf die gemeinnützige Stiftung wird keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer fällig, und auch laufende Erträge aus der Vermögensverwaltung der Stiftung werden nicht besteuert.
Der Anteil, der auf die Familienstiftung entfällt, zieht erbschaft- beziehungsweise schenkungsteuerliche (in Form der Erbersatzsteuer, die alle 30 Jahre für zwei fiktive Abkömmlinge gezahlt werden muss) und ertragsteuerliche Konsequenzen nach sich. Dies ist in der Regel durch die Aufteilung der Anteile der wesentlich kleinere Teil.
Eine Doppelstiftung zu gründen, kann also ein guter Weg für Unternehmer und Vermögensinhaber sein, die Vermögenskontrolle und Versorgung der Familie mit der steuerbegünstigten Sicherung der Ertragsquelle in der Familienstiftung und einem guten Zweck zu kombinieren.