Private Banking: Schwierig, aber nicht unmöglich: Welche Satzungsänderungen bei Stiftungen möglich sind

sjb_blog_privatebanking_300_200_I

 SJB | Korschenbroich, 09.02.2015. Was tun, wenn die Stiftungssatzung ein erfolgreiches Arbeiten stark erschwert oder sogar unmöglich macht. Mal ist es die Vorgabe der mündelsicheren Anlage, mal eine inadäquate Gremienstruktur. Die Rechts- und Stiftungsexperten Gregor Seikel und Knut Mikoleit erklären, was getan werden kann.

Der Bedarf nach einer Satzungsänderung bei einer Stiftung ergibt sich, wenn die Satzung die Stiftungswirklichkeit nicht oder nicht mehr abbildet. Dann ist zu überlegen, ob der Regelungs-gehalt der Satzung mit aller Vorsicht an die aktuellen tatsächlichen Verhältnisse angepasst und die Satzung förmlich geändert werden kann. Dafür gibt es nicht nur aufgrund der zahlreichen Änderungen im Stiftungs- und Stiftungssteuerrecht der vergangenen Jahre genügend Anlass.

...Weiterlesen im Private Banking Magazin | SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

Siehe auch

FondsProfessionell: Bert Flossbach: “Minus von 20 Prozent bei US-Aktien möglich”

In einem Gespräch mit dem “Spiegel” erklärt Starmanager Bert Flossbach, warum er skeptisch auf US-Aktien und US-Wirtschaft blickt, was ihn an Deutschland nervt und wieso aktive Fondsmanager bald den MSCI World schlagen dürften. Bert Flossbach managt mit dem rund 25 Milliarden Euro schweren FvS Multiple Opportunities einen der größten Publikumsfonds am deutschen Markt. Der Mischfonds kann in Aktien …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert