Der Honorarberater Honorarkonzept begrüßt das kürzlich verabschiedete IDD-Umsetzungsgesetz. Es sei gut, dass der Gesetzgeber von einer scharfen Trennlinie zwischen Honorar und Provision abgesehen hat. Schließlich würden Makler mit Provisionen allein ihre Existenz langfristig kaum sichern können.
Der Gesetzgeber fördert mit dem jetzt im Bundestag beschlossenen IDD Umsetzungsgesetz ausdrücklich die Honorarberatung. Dabei hat er im letzten Moment richtigerweise erkannt, dass eine systemwidrige scharfe Trennlinie zwischen Honorar und Provision und die Förderung des Status „Versicherungsberater“ keineswegs zur gewollten Stärkung der Honorarberatung geführt hätte.
Die gewünschte Stärkung ist nur durch die Öffnung der Honorarberatung für die Vielzahl der heute schon unabhängig und professionell beratenden Marktteilnehmer möglich: den Versicherungsmaklern. Folgerichtig wurde beschlossen, dass Makler auch zukünftig Honorare mit Privatkunden vereinbaren können.
Druck auf Abschlussprovisionen wird weiter zunehmen
Dies umso mehr, als der Druck auf Abschlussprovisionen weiter zunehmen wird. Die Aufwände der Vermittler werden gleichzeitig eher steigen, außerdem werden Provisionsmakler ihren Kunden künftig deutlich und transparent aufzeigen müssen, warum ihre Provision dem Kundeninteresse nicht schadet.
In dieser herausfordernden Situation hat die IDD-Gesetzgebung nun den Maklern mit der Öffnung der Honorarberatung den Weg geebnet, sich weiter von Provisionsabhängigkeiten zu befreien und kundenorientierte, individuelle und zugleich angemessene Vereinbarungen direkt mit ihren Kunden abzuschließen.
Fazit
Die IDD-Gesetzgebung stärkt die Honorarberatung in Deutschland. Sie zeigt den Maklern den Weg in die unabhängige Zukunft, ihr Geschäft ergänzend oder vollständig mit Honoraren umzusetzen. Ohne Honorar werden Versicherungsmakler ihre Existenz nur schwer oder gar nicht sichern können.
Autor: Redaktion
Quelle: DAS INVESTMENT.