Das Berliner Oberlandesgericht (OLG) hat einen Bitcoin-Händler freigesprochen und damit geurteilt, dass der Handel mit Krypto-Währungen in Deutschland nicht erlaubnispflichtig ist. Der Richterspruch bietet eine Antwort auf die langjährige Frage, welche rechtliche Natur Krypto-Assets wie etwa Bitcoin haben.
Bei dem zugrunde liegenden Fall hatte ein damals 16-Jähriger im Jahr 2013 ohne Erlaubnis der BaFin eine Bitcoin-Börse aufgebaut. Anschließend war er wegen des Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz zu einer Geldstrafe verurteilt worden.
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