Cash.Online: Fondssteuer: Anleger müssen jetzt noch handeln

Seit Anfang 2018 gilt das neue Investmentsteuerrecht. Dazu gehört die Vorabpauschale, die erstmals zum 2. Januar 2019 an das Finanzamt abgeführt werden muss. Dabei handelt es sich um eine vorweggenommene Besteuerung von Wertsteigerungen, die zu einem Steuerabzug – und damit auch zu Renditeeinbußen – bei vielen Anlegern führen könnte, die keinen ausreichenden Freistellungsauftrag bei ihrer Depotbank hinterlegt haben. Was Anleger noch vor Jahresende tun sollten. Die Vorabpauschale fällt an bei sogenannten unbaren Erträgen.

...Weiterlesen bei Cash.Online | SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

Siehe auch

e-fundresearch: ESG-Rückzug mit Folgen: Milliardenabflüsse setzen US-Vermögensverwalter unter Druck

Weil große US-Asset Manager unter politischem Druck Nachhaltigkeitsinitiativen den Rücken kehren, reagieren Investoren weltweit mit Konsequenz: Pensionsfonds aus Großbritannien, Dänemark und New York ziehen Gelder in Milliardenhöhe ab – oder drohen unverhohlen damit.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert