Vontobel hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 31. März 2015 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
---|---|---|---|
Vontobel Fund – Robusta H-CHF (hedged) | LU0926438838 | Vontobel Fund – Target Return Balanced | LU1190891660 |
Die letzte Ausgabe und Rücknahme des „abgebenden Fonds“ findet über die FFB am 19. März 2015 statt.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Vontobel Fund
(Société d’Investissement à Capital Variable)
11-13, Boulevard de la Foire, L-1528 Luxemburg
R.C.S. Luxemburg B 38170
Verschmelzungsplan des
Vontobel Fund in Bezug auf die folgende Verschmelzung:
“Vontobel Fund – Robusta” und “Vontobel Fund – Robusta Dynamic” (die “übertragenden Teilfonds”) werden verschmolzen in den
“Vontobel Fund – Target Return Balanced”
(noch zu lancieren – der “übernehmende Teilfonds”)
(nachfolgend die “Verschmelzung”)
Dieser Verschmelzungsplan wurde im Auftrag des Verwaltungsrats des Vontobel Fund (der “Verwaltungsrat”) gemäss den Bestimmungen von Kapitel 8 (Verschmelzung von UCITS) des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen (das “Gesetz von 2010”) ausgearbeitet. Der Verwaltungsrat genehmigt den Verschmelzungsplan hiermit wie folgt:
Präambel
1. Vontobel Fund (der “Fonds”) ist eine Investmentgesellschaft mit variablem Kapital gemäss luxemburgischem Recht. Der Fonds ist unter der Nummer R.C.S. Luxemburg B 38170 im Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés de Luxembourg) eingetragen und hat seinen Sitz in 11-13, Boulevard de la Foire, L-1528 Luxemburg.
2. Die Verwaltung des Fonds erfolgt durch die Vontobel Management S.A., 2-4, rue Jean l’Aveugle, L-1148 Luxemburg, eine Verwaltungsgesellschaft gemäss Kapitel 15 des Gesetzes von 2010 (die “Verwaltungsgesellschaft”).
3. Soweit nichts anderes angegeben ist, sind alle in diesem Verschmelzungsplan verwendeten Begriffe gemäss den im Verkaufsprospekt des Fonds enthaltenen Definitionen auszulegen.
Abschnitt 1 Art der Verschmelzung
Die übertragenden Teilfonds werden gemäss Artikel 1 (20b) des Gesetzes von 2010 in den übernehmenden Teilfonds verschmolzen (die “Verschmelzung”), indem sie bei ihrer Auflösung ohne Abwicklung sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf den übernehmenden Teilfonds übertragen und an ihre Anteilinhaber dafür Anteile des übernehmenden Teilfonds ausgeben.
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Abschnitt 2 Hintergründe der geplanten Verschmelzung
1. Der Verwaltungsrat wurde vom grössten Anleger des Vontobel Fund – Robusta Dynamic darüber informiert, dass eine Rückgabe von Anteilen des Teilfonds in Höhe von rund 90% seines Nettoinventarwerts geplant ist. Das gesamte Nettovermögen des Teilfonds wird sich dadurch auf rund EUR 3 Mio. reduzieren – ein Niveau, das nach Einschätzung des Verwaltungsrats eine effiziente Verwaltung des Teilfonds nicht mehr erlaubt.
2. Nach Beurteilung der Performance der übertragenden Teilfonds und Überprüfung der entsprechenden Erwartungen ist der Verwaltungsrat zu der Überzeugung gelangt, dass das angewandte Robusta-Konzept nicht die angestrebten Ergebnisse erzielt.
3. Das Konzept “Target Return”, das derzeit im bestehenden Teilfonds Vontobel Fund – Target Return (EUR) umgesetzt wird, hat sich dagegen als Erfolg erwiesen, der mit der Bildung einer “Target Return”-Teilfondsfamilie ausgeweitet werden soll.
4. Der Verwaltungsrat hat die Managemententscheidung getroffen, die früheren Robusta-Produkte in dieses erfolgreiche Konzept zu integrieren. Daher sollen die übertragenden Teilfonds in einen neuen Teilfonds verschmolzen werden, der Bestandteil des “Target Return”-Konzepts ist. Um sie an dieses Konzept anzupassen, werden das Anlageziel und die Anlagepolitik der übertragenden Teilfonds entsprechend geändert.
Abschnitt 3 Erwartete Folgen der geplanten Verschmelzung für die Anteilinhaber
1. Die Verschmelzung führt für die übertragenden Teilfonds zu keinem Wechsel der Verwaltungsgesellschaft, des Vermögensverwalters, der Depotbank, des Administrators, der Transferstelle, der Register- oder Domizilstelle, des Wirtschaftsprüfers oder des Rechtsberaters.
2. Die maximalen und die effektiven Management Fees sowie die Services Fees der übertragenden Teilfonds bleiben für alle betroffenen Anteilsklassen unverändert. Daher wird bei den entsprechenden “laufenden Kosten” (siehe KIID) ebenfalls keine Änderung erwartet.
3. Anlageziel der übertragenden Teilfonds ist künftig die “Erzielung eines stetigen Kapitalwachstums” (derzeit: gute Anlagerenditen in EUR auf der Grundlage eines strikten Risikobudgets).
4. Die Anlagepolitik der übertragenden Teilfonds ändert sich gemäss den Angaben in Tabelle 1.
5. Vor der Verschmelzung werden die Portfolio Manager der übertragenden Teilfonds zu einer Abweichung von der geltenden Anlagepolitik ermächtigt, um die bestehenden Portfolios besser an die Anlagepolitik des übernehmenden Teilfonds anzupassen. Diese Anpassungen sind mit Transaktionskosten verbunden.
6. Die Anlagebeschränkungen und Risiken ändern sich gemäss den Angaben in Tabelle 1.
7. Das Profil des typischen Anlegers ändert sich gemäss den Angaben in Tabelle 1.
8. Die ISINs der Anteile der übertragenden Teilfonds werden gemäss den Angaben in Tabelle 2 durch die entsprechenden ISINs der Anteile des übernehmenden Teilfonds ersetzt.
9. Der synthetische Risiko- und Ertragsindikator in den KIIDs wird sich für die Anteilsklassen des übernehmenden Teilfonds voraussichtlich nicht ändern.
Abschnitt 4
Kriterien für die Bewertung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten
1. Alle ausstehenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der übertragenden Teilfonds werden am Verschmelzungsstichtag gemäss den in der konsolidierten Satzung und im Verkaufsprospekt des Fonds festgelegten Bewertungsgrundsätzen des Fonds (im Einklang mit Artikel 28 der Satzung) bewertet.
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2. Die ausstehenden Verbindlichkeiten der übertragenden Teilfonds enthalten nicht gezahlte Gebühren und Kosten, die sich im Nettovermögen der übertragenden Teilfonds widerspiegeln.
3. Alle Gebühren und Kosten, die nach dem Verschmelzungsstichtag anfallen, werden vom übernehmenden Teilfonds getragen.
Abschnitt 5
Bedingungen für die Übertragung von Vermögenswerten und den Umtausch von Anteilen
1. Anteilinhaber der übertragenden Teilfonds erhalten im Austausch für alle Anteile, die sie am jeweiligen übertragenden Teilfonds halten, Anteile derselben Art und Währung am übernehmenden Teilfonds; der Umtausch erfolgt gemäss dem am Verschmelzungsstichtag berechnete Umtauschverhältnis.
2. Die Anteilinhaber der übertragenden Teilfonds erhalten keine Barzahlungen.
Abschnitt 6 Berechnungsmethode für das Umtauschverhältnis
Der Ausgabepreis für Anteile des übernehmenden Teilfonds beträgt EUR 100 für alle auf Euro lautenden Anteilsklassen und USD 100 oder CHF 100 für abgesicherte Anteilsklassen, die auf US-Dollar bzw. Schweizer Franken lauten.
Die Berechnung des Umtauschverhältnisse basiert auf den geltenden Nettoinventarwerten für die betroffenen Anteilsklassen der übertragenden Teilfonds am Verschmelzungsstichtag (gemäss nachstehender Definition) sowie auf dem entsprechenden Ausgabepreis für die Anteilsklassen des übernehmenden Teilfonds. Dabei wird folgende Berechnungsmethode angewandt:
Xn = (Yn x Wn) / Zn
Xn = Anzahl der Anteile des übernehmenden Teilfonds in der jeweiligen Anteilsklasse, die den Anteilinhabern des übertragenden Teilfonds zuzuweisen sind
Yn = Nettoinventarwert je Anteil der jeweiligen Anteilsklasse des übertragenden Teilfonds per 31. März 2015
Wn = Anzahl der Anteile des übertragenden Teilfonds in der jeweiligen Anteilsklasse, die am Verschmelzungsstichtag ausgegeben sind.
Zn = Ausgabepreis je Anteil des übernehmenden Teilfonds in der jeweiligen Anteilsklasse am Verschmelzungsstichtag (d.h. EUR 100, USD 100 bzw. CHF 100).
Abschnitt 7 Verschmelzungsstichtag
Vorbehaltlich der Genehmigung durch die CSSF und den Verwaltungsrat wird die Verschmelzung am 31. März 2015 wirksam (der “Verschmelzungsstichtag”). Die Umtauschverhältnisse werden am 1. April 2015 auf der Grundlage der Nettoinventarwerte per 31. März 2015 berechnet.
Abschnitt 8 Recht auf Rücknahme und Ausgabe
Gemäss Artikel 73 (1) des Gesetzes von 2010 haben die Anteilinhaber der übertragenden Teilfonds das Recht, ohne weitere Kosten als jene, die vom Fonds im Einklang mit dem Gesetz 3
von 2010 zur Deckung der Auflösungskosten einbehalten werden, die Rücknahme ihrer Anteile zu verlangen. Entsprechende Rücknahmeanträge sind bis 15.45 Uhr (MEZ) am 25. März 2015 einzureichen und werden auf der Grundlage des am 26. März 2015 für diesen Rücknahmestichtag berechneten Nettoinventarwerts ausgeführt; anderenfalls nehmen die Anleger an der Verschmelzung teil. Gemäss den Bestimmungen von Kapitel 8 des Gesetzes von 2010 werden die Rücknahme, Umwandlung und Ausgabe von Anteilen der übertragenden Teilfonds zwischen dem 26. März und dem Verschmelzungsstichtag ausgesetzt. Neue Anträge auf Zeichnung, Umwandlung und Rücknahme können ab dem 1. April 2015 eingereicht werden.
Abschnitt 9 Kosten
Die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung dieser Verschmelzung entstandenen Rechts-, Beratungs- und Verwaltungskosten können keinem der betroffenen Teilfonds belastet werden.
Abschnitt 10 Prüfung
Der Wirtschaftsprüfer des Fonds, Ernst & Young S.A., wird mindestens einen Geschäftstag vor dem letzten Rücknahmetag für die übertragenden Teilfonds einen ersten Bericht über die Verschmelzung erstellen. Sein zweiter Bericht, der nach der Verschmelzung zu erstellen ist, wird das angewandte Umtauschverhältnis bestätigen.
Anlegern wird geraten, ihre eigenen Rechts- und/oder Steuerberater zu konsultieren, wenn sie Fragen zu dieser Verschmelzung haben. Der Prüfbericht, die Bestätigung der Depotbank, die aktualisierten Fassungen des Verkaufsprospekts und der wesentlichen Anlegerinformationen (KIIDs) für alle betroffenen Anteilsklassen sowie weitere Informationen zur Verschmelzung sind kostenlos am eingetragenen Sitz des Fonds erhältlich. Anleger werden gebeten, die beiliegenden wesentlichen Anlegerinformationen (KIID) zu lesen.
Datum: 26. Februar 2015
Der Verwaltungsrat
Anlagen: Wesentliche Anlegerinformationen (KIID)