JPMorgan hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 27. März 2015 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
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JPM Global Consumer Trends A (acc) – EUR | LU0350713698 | JPM Global Unconstrained Equity A (acc) – EUR | LU0159032522 |
Die letzte Ausgabe und Rücknahme des „abgebenden Fonds“ findet über die FFB am 17. März 2015 statt.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Sehr geehrte Anteilinhaberin, sehr geehrter Anteilinhaber,
ich möchte Sie über die Zusammenlegung eines Teilfonds, an dem Sie Anteile halten, informieren. Diese Zusammenlegung wurde im Rahmen einer umfassenden Überprüfung der gesamten Fondspalette von J.P. Morgan Asset Management beschlossen.
Die beigefügte Mitteilung über die Zusammenlegung von Teilfonds enthält wichtige Informationen, die für Sie von Interesse sein dürften, u.a. die Gründe und die Einzelheiten der Zusammenlegung (die im Einklang mit dem/den geltenden Luxemburger Gesetz(en) durchgeführt wird), den Tag der Zusammenlegung, die Auswirkungen für Sie und die Ihnen zur Verfügung stehenden Wahlmöglichkeiten. Im Anhang wurden zudem die jeweiligen wesentlichen Anlegerinformationen („KIID“) beigefügt, in denen der Teilfonds beschrieben wird, in den Sie nach der Zusammenlegung investiert sein werden.
Ihre Anteile werden wie in der Mitteilung beschrieben automatisch in Anteile eines anderen Teilfonds umgetauscht. Innerhalb von 10 Tagen nach der Zusammenlegung erhalten Sie eine Bestätigung, in welcher Sie über den Vollzug der Zusammenlegung sowie die Zahl und den Preis der neuen Anteile, die Sie erhalten haben, informiert werden. Wenn Sie nicht möchten,
dass Ihre Anteile umgetauscht werden, können Sie in einen anderen Teilfonds umschichten oder Ihre Anteile kostenlos zurückgeben.
Unabhängig davon, welche Entscheidung Sie treffen, empfehlen wir Ihnen, dieses Dokument sorgfältig zu lesen und vor einer endgültigen Entscheidung Ihren Anlageberater zu konsultieren. Es ist beabsichtigt, gemäß Artikel 17a des deutschen Investmentsteuergesetzes eine steuerneutrale Zusammenlegung durchzuführen.
Haben Sie Fragen? J.P. Morgan Asset Management beantwortet sie Ihnen gerne. Bitte wenden Sie sich an uns, Ihren Ansprechpartner bei J.P. Morgan Asset Management oder die Verwaltungsgesellschaft (JPMorgan Asset Management (Europe) S.à r.l.) unter der oben genannten Adresse oder Telefonnummer. Die Verwaltungsgesellschaft ist auch per Mail an fundinfo@jpmorgan.com erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Jacques Elvinger
Für den Verwaltungsrat