AXA hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 29. Oktober 2013 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | WKN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
---|---|---|---|
AXA WF Framlington Emerging Markets Talents A EUR |
A0F6BG | AXA WF Framlington Emerging Markets A EUR |
A0M82B |
AXA WF Framlington Emerging Markets Talents A USD |
A0MRU7 | AXA WF Framlington Emerging Markets A USD |
A0M9NH |
AXA WF Framlington Emerging Markets Talents F EUR |
A0F6BJ | AXA WF Framlington Emerging Markets A EUR |
A0M82D |
AXA WF Framlington Emerging Markets Talents F USD |
A0MRU8 | AXA WF Framlington Emerging Markets A USD |
A0M82C |
Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 15. Oktober 2013 stattfinden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
In Bezug auf §167 KAGB werden wir die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
AXA WORLD FUNDS
Eine luxemburgische Investmentgesellschaft mit veränderlichem Grundkapital
Eingetragener Geschäftssitz: 49, Avenue J. F. Kennedy
L-1855 Luxemburg
Handelsregister: Luxemburg, B-63.116
MITTEILUNG AN DIE ANTEILSEIGNER VON:
AXA World Funds – Framlington Emerging Markets Talents und
AXA World Funds – Framlington Emerging Markets
WICHTIG:
DIESES DOKUMENT ERFORDERT IHRE SOFORTIGE AUFMERKSAMKEIT.
WENN SIE FRAGEN ZUM INHALT DIESES SCHREIBENS HABEN,
SOLLTEN SIE SICH UM UNABHÄNGIGEN RAT BEMÜHEN.
18. September 2013
Sehr geehrte Anteilseigner,
der Vorstand (der „Vorstand”) von AXA World Funds (die „Sicav”) hat entschieden, AXA World Funds
– Framlington Emerging Markets Talents (der „Aufgenommene Teilfonds”) mit AXA World Funds –
Framlington Emerging Markets (der „Aufnehmende Teilfonds”, beide zusammen die „Teilfonds”) zu
fusionieren. Die Fusion tritt am 29. Oktober 2013 in Kraft (das „Datum des Inkrafttretens“).
Diese Mitteilung beschreibt die Folgen der in Betracht gezogenen Fusion. Falls Sie Fragen zum
Inhalt dieser Mitteilung haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Finanzberater in Verbindung.
Diese Fusion hat möglicherweise steuerliche Auswirkungen für Sie. Anteilseigner sollten Ihren
Steuerberater zu Rate ziehen, um sich im Zusammenhang mit der Fusion in Steuerfragen
beraten zu lassen.
Hier nicht näher definierte großgeschriebene Wörter haben die gleiche Bedeutung wie im
Verkaufsprospekt der Investmentgesellschaft mit veränderlichem Grundkapital.
Wichtigste Aspekte und zeitlicher Rahmen
– Die Fusion des Aufgenommenen Teilfonds mit dem Aufnehmenden Teilfonds wird gegenüber
Dritten am Datum des Inkrafttretens wirksam und rechtskräftig.
– Am Datum des Inkrafttretens werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des
Aufgenommenen Teilfonds an den aufnehmenden Teilfonds übertragen. Der Aufgenommene
Teilfonds wird danach nicht weiter fortbestehen.
– Im Abschnitt „Auswirkungen der Fusion auf Anteilseigner des Aufgenommenen Teilfonds”
weiter unten werden die wichtigsten Merkmale des Aufgenommenen und des Aufnehmenden
Teilfonds miteinander verglichen.
– Um die Fusion zu verabschieden, wird keine Hauptversammlung der Anteilseigner
abgehalten.
Die Anteile der Anteilseigner, die am Datum des Inkrafttretens Anteile des Aufgenommenen
Teilfonds besitzen, werden automatisch gemäß dem jeweiligen Umtauschverhältnis der
Anteile gegen Anteile des Aufnehmenden Teilfonds getauscht.
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Anteilseigner des Aufgenommenen oder Aufnehmenden Teilfonds, die nicht mit der Fusion
einverstanden sind, sind bis zum 22. Oktober 2013 dazu berechtigt, ihre Anteile ohne
Rücknahme- oder Umtauschgebühr in Anteile der selben oder einer anderen Anteilklasse
eines anderen Teilfonds der Sicav einzulösen oder umzuwandeln. Weitere Informationen
hierzu finden Sie im Abschnitt „Rechte der Anteilseigner im Zusammenhang mit der Fusion“
weiter unten.
– Die Zeichnung, Rücknahme und/oder Umwandlung von Anteilen des Aufgenommenen
Teilfonds wird gemäß dem Abschnitt „Verfahrensaspekte“ weiter unten ausgesetzt.
– Sonstige Verfahrensaspekte der Fusion werden im Abschnitt „Verfahrensaspekte“ weiter
unten dargelegt.
– Die luxemburgische Finanzaufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur
Financier („CSSF“) hat der Fusion zugestimmt.
– Der unten aufgeführte Zeitplan fasst die wichtigsten Schritte der Fusion zusammen.
Versand der Mitteilung an die Anteilseigner 18. September 2013
Berechnung der Umtauschverhältnisse 29. Oktober 2013
Ende des aktuellen Bilanzzeitraums des Aufgenommenen
Teilfonds
29. Oktober 2013
Datum des Inkrafttretens 29. Oktober 2013
Hintergrund und Begründung der Fusion
Der Vorstand ist der Ansicht, dass das Portfolio des Aufgenommenen Teilfonds aufgrund der Höhe
seines Nettoinventarwerts („NIW“) nicht mehr auf wirtschaftlich sinnvolle Weise verwaltet werden
kann.
Der Vorstand ist darüber hinaus der Ansicht, dass eine Fusion im besten Interesse der Anteilseigner
des Teilfonds liegt, da (i) das Anlageziel und die Richtlinien des Aufgenommenen Teilfonds mit denen
des Aufnehmenden Teilfonds kompatibel sind, (ii) das typische Anlegerprofil des Aufgenommenen
Teilfonds mit dem des Aufnehmenden Teilfonds kompatibel ist und (iii) das Fondsvolumen des
Aufnehmenden Teilfonds sich infolge der Fusion erhöhen wird und die Fusion daher die
Gesamtfondskosten reduzieren und den Anteilseignern eine bessere und effizientere
Anlageverwaltung bieten wird.
Auswirkungen der Fusion auf die Anteilseigner des Aufgenommenen Teilfonds
Dieser Abschnitt vergleicht die wichtigsten Merkmale des Aufgenommenen mit denen des
Aufnehmenden Teilfonds und weist auf die entscheidenden Unterschiede hin. Die Hauptmerkmale des
Aufnehmenden Teilfonds, wie im Verkaufsprospekt der Sicav und den Unterlagen mit wesentlichen
Anlegerinformationen („KIID”) beschrieben, bleiben nach dem Datum des Inkrafttretens unverändert.
Bevor sie eine Entscheidung hinsichtlich der Fusion treffen, sollten Anteilseigner des Aufgenommenen
Teilfonds die Beschreibung des Aufnehmenden Teilfonds im vollständigen Verkaufsprospekt der Sicav
und in den Unterlagen mit wesentlichen Anlegerinformationen (KIID) des Teilfonds aufmerksam
durchlesen.
Wichtigste Merkmale der Teilfonds
AXA World Funds – Framlington
Emerging Markets Talents
(aufgenommen)
AXA World Funds – Framlington Emerging
Markets (aufnehmend)
Rechtlicher Rahmen OGAW OGAW
Anlageziel . Der Teilfonds zielt durch die Anlage in
Aktien, die von in den
Schwellenländern domizilierten oder
vorwiegend in diesen Ländern tätigen
Unternehmen begeben werden, auf einen
langfristigen, in Euro bemessenen
Kapitalzuwachs ab.
Der Teilfonds zielt durch die hauptsächliche Anlage
in Aktien, die von in den Schwellenländern
ansässigen oder vorwiegend tätigen
Unternehmen ausgegeben werden, auf einen
langfristigen, in USD
bemessenen Kapitalzuwachs ab.
Anlagepolitik Der Teilfonds wird aktiv verwaltet und wählt Der Teilfonds wird aktiv verwaltet, um Chancen bei
3
Unternehmen mit der besten
Talentbewertung in jeder Branche aus. Der
Auswahlprozess wird Unternehmen mit
einer starken Erfolgsbilanz in der
Wertschöpfung für Minderheitsaktionäre
und einer hohen Kapitalbeteiligung in den
jeweiligen Unternehmen bevorzugen. Diese
Manager sind oft bereit, große kurzfristige
Investitionen vorzunehmen, um
langfristiges Wachstum zu generieren.
Der Teilfonds wird ein diversifiziertes
Wertpapierportfolio halten, ohne eine
bestimmte geografische Zuordnung der
Vermögenswerte in den Schwellenländern.
Schwellenländer sind diejenigen Nationen,
die die Weltbank als Länder mit niedrigem
oder mittlerem Einkommen einstuft sowie
Länder, die in einem anerkannten
Schwellenmarktindex aufgeführt sind.
Der Teilfonds investiert wie folgt:
· mindestens zwei Drittel seiner
Vermögenswerte in Eigenkapital
und Wertpapiere des
Eigenkapitals, die von
Unternehmen in jeder
Thesaurierungsform (inkl. klein
und Mikro-Cap) ausgegeben
werden, die in Schwellenländern
angesiedelt sind oder dort einen
großen Teil ihrer wirtschaftlichen
Tätigkeit ausführen (mit einer
Beschränkung von 10% für
Wertpapiere, die auf dem
russischen Markt notiert oder
gehandelt werden)
· bis zu ein Drittel seiner
Vermögenswerte in wandelbare
Wertpapiere,
Schuldverschreibungen (mit oder
ohne Sicherheiten) und
Geldmarktinstrumente
Im Rahmen der Grenze von 200% der
Nettovermögenswerte des Teilfonds
kann die Anlagestrategie durch direkte
Anlagen und/oder Derivate erreicht
werden. Derivate können auch zu
Hedging-Zwecken verwendet werden.
Aktien aus Schwellenländern in aller Welt zu nutzen.
Anlageentscheidungen beruhen auf einer
Kombination aus makroökonomischen, sektor- und
unternehmensspezifischen Analysen.
Der Anteilsauswahlprozess stützt sich auf eine
rigorose Analyse des Geschäftsmodells der
Unternehmen, Managementqualität,
Wachstumsaussichten und deren allgemeines
Risiko-/Ertragsprofil.
Schwellenländer sind Länder, die die Weltbank als
Länder mit niedrigem oder mittlerem Einkommen
einstuft sowie Länder, die in einem anerkannten
Schwellenmarktindex aufgeführt sind.
Der Teilfonds investiert wie folgt:
· mindestens zwei Drittel aller
Vermögenswerte in Kapital und
Eigenkapitalinstrumente, die von
Unternehmen ausgegeben werden, die in
Schwellenländern angesiedelt sind oder
vorwiegend dort tätig sind.
· bis zu 10% seiner Vermögenswerte in
wandelbare oder einfache
Schuldverschreibungen und nicht mehr als
ein Drittel in Geldmarktinstrumente
Bis zu einer Grenze von 200% des
Nettovermögens des Teilfonds kann die
Anlagestrategie durch direkte Investitionen in
solche Wertpapiere und/oder Derivate erreicht
werden. Derivate können auch zu Hedging-
Zwecken verwendet werden.
Anteilklassen Klasse A – Thesaurierung EUR
(fusioniert)
Klasse A – Thesaurierung USD
(fusioniert)
Klasse E – Thesaurierung EUR
(fusioniert)
Klasse F – Thesaurierung EUR
(fusioniert)
Klasse F – Thesaurierung USD
(fusioniert)
Klasse A – Thesaurierung EUR (aufnehmend)
Klasse A – Thesaurierung GBP (Privatanleger)
Klasse A – Thesaurierung EUR (aufnehmend)
Klasse E – Thesaurierung EUR (aufnehmend)
Klasse F – Thesaurierung EUR (aufnehmend)
Klasse F – Thesaurierung USD (aufnehmend)
Klasse I – Thesaurierung EUR gehedgt (95%)
Klasse I – Thesaurierung USD
Klasse M – Thesaurierung USD
Zeichnungsgebühren Klasse A: Bis zu 5,5 % des
Handelspreises
Klasse E: Keine
Klasse F: Bis zu 2 % des Handelspreises
Klasse A: Identisch
Klasse E: Identisch
Klasse F: Identisch
Klasse I: Keine
Klasse M: Keine
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Rücknahmegebühren Keine Identisch
Umwandlungsgebühren Keine (außer bei besonderen
Umständen)
Identisch
Sonstige Gebühren – Verwaltungsgebühr: bis zu 1,75% (je
nach Anteilklasse)
– Ausschüttungsgebühr: bis zu 0,50% (je
nach Anteilklasse)
– Dienstleistergebühren: bis zu 0,075%
– Depotgebühren: bis zu 0,310%
– Verwaltungsgebühr: bis zu 2,50% (je nach
Anteilklasse)
– Ausschüttungsgebühr: bis zu 0,75% (je nach
Anteilklasse)
– Dienstleistergebühren: identisch
– Depotgebühren: bis zu 0,50%
Berechnung des
Nettoinventarwerts
Täglich Täglich
Referenzwährung EUR USD
Investmentmanager AXA Investment Managers UK Limited
(London)
Identisch
Der Aufgenommene Teilfonds wird für die Durchführung der Fusion mittels Bargeldoperation sein
Portfolio auflösen.
Typisches Anlegerprofil
Der Aufnehmende Teilfonds ist an Privatanleger und institutionelle Anleger gerichtet, die Ihre Anlage
für einen Zeitraum von mehr als acht Jahren halten möchten, das Risiko des Verlusts des angelegten
Kapitals tragen können und sich an Aktienanlagen und eigenkapitalbezogenen Wertpapiere beteiligen
möchten. Der Aufgenommene und der Aufnehmende Teilfonds unterscheiden sich nicht hinsichtlich
des Profils des typischen Anlegers.
Ausschüttungspolitik
Der Aufgenommene und der Aufnehmende Teilfonds haben die gleiche Ausschüttungspolitik.
Gebühren und Unkosten
Die für den Aufnehmenden Teilfonds geltenden Gebühren, Kosten oder sonstigen Abgaben ändern
sich nach der Fusion nicht.
Mindestanlage, spätere Anlagen und Beteiligungsanforderungen
Der Aufnehmende Teilfonds hat in den oben erwähnten Anlageklassen den gleichen Mindestbetrag für
Anlagen und spätere Anlagen sowie die gleichen Mindestanforderungen für Beteiligungen an der
Sicav oder den Teilfonds wie der Aufgenommene Teilfonds.
Kriterien der Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
Um die entsprechenden Umtauschverhältnisse zu berechnen, gelten die für die Berechnung des
Nettoinventarwerts dargelegten Regeln in der Gesellschaftssatzung und dem Verkaufsprospekt der
Sicavl. Auf diese Weise wird der Wert der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des
Aufgenommenen und des Aufnehmenden Teilfonds bestimmt.
Auswirkungen der Fusion auf die Anteilseigner des Aufnehmenden Teilfonds
Die Fusion hat voraussichtlich keinerlei Auswirkungen auf die Anteilseigner des Aufnehmenden
Teilfonds. Der Aufgenommene Teilfonds wird für die Durchführung der Fusion sein Portfolio
liquidieren.
Während des Fusionsprozesses werden Zeichnungen, Umwandlungen und Rücknahmen von Anteilen
des Aufnehmenden Teilfonds nicht ausgesetzt.
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Rechte der Anteilseigner im Zusammenhang mit der Fusion
Anteilseigner des Aufgenommenen Teilfonds, die am Datum des Inkrafttretens Anteile des
Aufgenommenen Teilfonds besitzen, erhalten im Austausch für ihre Anteile des Aufgenommenen
Teilfonds automatisch die Anzahl der Anteile der jeweiligen Anteilklasse des Aufnehmenden Teilfonds,
die der Anzahl der Anteile der jeweiligen Anteilklasse des Aufgenommenen Teilfonds entspricht,
multipliziert mit dem entsprechenden Umtauschverhältnis, das für jede Anteilklasse auf Grundlage des
am 29. Oktober 2013 veröffentlichten Nettoinventarwerts berechnet wird. Falls die Anwendung der
entsprechenden Umtauschverhältnisse nicht zur Ausgabe ganzer Anteile führen sollte, erhalten die
Anteilseigner des Aufgenommenen Teilfonds Tausendstel-Bruchteile der Anteile innerhalb des
Aufnehmenden Teilfonds.
Beim Aufnehmenden Teilfonds werden infolge der Fusion keine Zeichnungsgebühren erhoben.
Anteilseigner des Aufgenommenen Teilfonds erhalten vom Datum des Inkrafttretens an die Rechte
eines Anteilseigners des Aufnehmenden Teilfonds.
Anteilseigner des Aufgenommenen und des Aufnehmenden Teilfonds, die nicht mit der Fusion
einverstanden sind, erhalten die Möglichkeit, die Rücknahme oder Umwandlung ihrer Anteile des
Aufgenommenen und/oder Aufnehmenden Teilfonds zum entsprechenden Nettoinventarwert der
jeweiligen Anteile in Anteile der selben oder einer anderen Anteilklasse eines anderen Teilfonds der
Investmentgesellschaft mit veränderlichem Grundkapital zu beantragen. Dabei fallen keinerlei
Rücknahme- oder Umwandlungsgebühren an (lediglich die von der Investmentgesellschaft mit
veränderlichem Grundkapital einbehaltenen Abgaben für die Zurücknahme von Kapital). Diese
Möglichkeit besteht mindestens 30 Kalendertage nach dem Versanddatum der Mitteilung an die
Anteilseigner.
Auswirkungen der Fusion auf das Portfolio des Aufnehmenden Teilfonds
Die Fusion hat voraussichtlich keinerlei Auswirkungen auf das Portfolio des Aufnehmenden Teilfonds.
Verfahrensaspekte
Keine Abstimmung der Anteilseigner
Gemäß Artikel 29 der Gesellschaftssatzung der Investmentgesellschaft mit veränderlichem
Grundkapital müssen die Anteilseigner nicht über die Fusion abstimmen, damit diese umgesetzt
werden kann. Anteilseigner des Aufgenommenen und des Aufnehmenden Teilfonds, die nicht mit der
Fusion einverstanden sind, können bis zum 22. Oktober 2013 eine Rücknahme oder Umwandlung
ihrer Anteile beantragen. Siehe hierzu den Abschnitt „Rechte der Anteilseigner im Zusammenhang mit
der Fusion“.
Aussetzung des Handels
Um eine geordnete und rechtzeitige Implementierung der für die Fusion erforderlichen Verfahren zu
gewährleisten, hat der Vorstand Folgendes entschieden:
– Vom 22. Oktober 2013 an werden Zeichnungen, Umwandlungen oder Rücknahmen von
Anteilen des Aufgenommenen Teilfonds nicht mehr akzeptiert.
– Während des Fusionsprozesses werden Zeichnungen, Umwandlungen und Rücknahmen von
Anteilen des Aufnehmenden Teilfonds nicht ausgesetzt.
Bestätigung der Fusion
Alle Anteilseigner des Aufgenommenen Teilfonds erhalten eine Mitteilung mit der Bestätigung (i) der
Durchführung der Fusion und (ii) der Anzahl der Anteile der entsprechenden Anteilklasse des
Aufnehmenden Teilfonds, die sie nach der Fusion besitzen.
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Veröffentlichungen
Die Fusion und das Datum des Inkrafttretens werden vor dem Datum des Inkrafttretens im
luxemburgischen Amtsblatt (Mémorial C, Recueil des Sociétés et Association) veröffentlicht. Diese
Informationen müssen auch in anderen Gerichtsbezirken veröffentlicht werden, in denen Anteile des
Aufgenommenen und des Aufnehmenden Teilfonds vertrieben werden.
Genehmigung der zuständigen Behörden
Die für die Überwachung des Fonds in Luxemburg zuständige Finanzaufsichtsbehörde CSSF hat die
Fusion genehmigt.
Kosten der Fusion
Die Verwaltungsgesellschaft der Investmentgesellschaft mit veränderlichem Grundkapital übernimmt
die Rechts-, Beratungs- und Verwaltungskosten und Ausgaben im Zusammenhang mit der
Vorbereitung und Durchführung der Fusion.
Besteuerung
Die Fusion des Aufgenommenen mit dem Aufnehmenden Teilfonds hat möglicherweise steuerliche
Auswirkungen für die Anteilseigner. Anteilseigner sollten ihre Fachberater fragen, wie sich diese
Fusion in steuerlicher Hinsicht auf ihre individuelle Situation auswirkt.
Weitere Informationen
Fusionsberichte
Die Investmentgesellschaft mit veränderlichem Grundkapital hat bei dieser Fusion die
Wirtschaftsprüfungsfirma PricewaterhouseCoopers Société Coopérative Luxembourg beauftragt. Das
Unternehmen wird Fusionsberichte erstellen, in denen Folgendes bestätigt werden muss:
1) Die geltenden Kriterien zur Bewertung der Vermögenswerte und/oder Verbindlichkeiten zur
Berechnung der Umtauschverhältnisse.
2) Die Berechnungsmethode zur Bestimmung der Umtauschverhältnisse.
3) Die endgültigen Umtauschverhältnisse.
Der Fusionsbericht für die oben genannten Punkte 1) und 2) wird den Anteilseignern des
Aufgenommenen und des Aufnehmenden Teilfonds sowie der CSSF vom 29. Oktober 2013 an auf
Anfrage am eingetragenen Firmensitz der Investmentgesellschaft mit veränderlichem Grundkapital
kostenlos bereitgestellt.
Weitere verfügbare Dokumente
Die folgenden Dokumente stehen den Anteilseignern des Aufgenommenen und des Aufnehmenden
Teilfonds auf Anfrage am eingetragenen Geschäftssitz der Investmentgesellschaft mit veränderlichem
Grundkapital kostenlos zur Verfügung:
– Das vom Vorstand entwickelte Fusionsprojekt mit genauen Angaben zur Fusion (das
„Fusionsprojekt“). Es enthält auch die Berechnungsmethode der Umtauschverhältnisse für
die Anteile.
– Eine Bestätigung der Depotbank der Investmentgesellschaft mit veränderlichem Grundkapital
zur Konformität des Fusionsprojektes mit den Bestimmungen des OGAW-Gesetzes vom 17.
Dezember 2010 und der Gesellschaftssatzung der Investmentgesellschaft mit veränderlichem
Grundkapital.
– Der Verkaufsprospekt der Investmentgesellschaft mit veränderlichem Grundkapital, und
– die Unterlagen mit dwesentlichen Anlegerinformationen (KIID) des Aufgenommenen und des
Aufnehmenden Teilfonds. Der Vorstand weist die Anteilseigner des Aufgenommenen
Teilfonds darauf hin, dass es wünschenswert wäre, die Unterlagen mit wesentlichen
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Anlegerinformationen des Aufnehmenden Teilfonds zu lesen, bevor sie eine Entscheidung
hinsichtlich der Fusion treffen.
Wenn Sie Fragen hierzu haben sollten, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Finanzberater oder mit dem
eingetragenen Geschäftssitz der Investmentgesellschaft mit veränderlichem Grundkapital in
Verbindung.
Für Anleger in Deutschland sind der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung,
der Jahres- und Halbjahresbericht sowie die oben aufgeführten Dokumente auf Wunsch am Sitz der
Deutschen Informationsstellen AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Im MediaPark 8a, D-
50670 Köln und Sal. Oppenheim jr. & Cie. AG &Co. KGaA , Unter Sachsenhausen 4, D-50667 Köln
kostenlos und in Papierform erhältlich.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
AXA World Funds