Ein noch unveröffentlichter Referentenentwurf umreißt Details zur geplanten Aufsichtsänderung für Finanzvermittler nach Gewerbeordnung. Das Gesetz soll FinAnlVüg heißen – Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz. Für Branchenangehörige soll es laut dem Entwurf teuer werden.
Ein erster Entwurf für die angepeilte Bafin-Aufsicht über 34f- und 34h-Vermitttler liegt vor. Der noch unveröffentlichte Entwurf stammt aus dem Bundesministerium der Finanzen.
Er ist offenbar noch nicht mit allen an dem Gesetzgebungsverfahren beteiligten Ministerien (Finanzen, Justiz und Wirtschaft) abgestimmt worden und daher als vorläufige Fassung zu betrachten. Allerdings beziffert der Entwurf bereits die Kosten der angepeilten aufsichtsrechtlichen Übertragung. Und die sind happig.
So sollen nicht nur einmalig knapp 5,2 Millionen Euro Umstellungskosten bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin anfallen, die auf alle betroffenen Marktteilnehmer umgelegt werden sollen. Hinzu kommen außerdem jährlich wiederkehrende Kosten: Der Entwurf geht von rund 38,8 Millionen Euro pro Jahr aus, die die neu beaufsichtigten Branchenteilnehmer dann gemeinsam tragen sollen.
Abseits der Kosten rollt der Entwurf noch einmal die Vorhaben aus, die die Ministerien bereits in einem Eckpunktepapier Ende Juli genannt hatten:
- Die Regeln für die betroffenen Vermittler (zukünftig „Finanzanlagendienstleister“) sollen als sehr umfangreicher Paragraf 96 ins Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) Einzug halten.
- Finanzanlagendienstleister sollen selbstständig und jeweils im ersten Jahresquartal der Bafin eine ausführliche Erklärung über ihr Vorjahresgeschäft abgeben. Auf Anfrage sollen sie auch ausführlichere Informationen liefern.
- Neben Einzelvermittlern sieht der Gesetzentwurf als größere Einheiten außerdem „Vertriebsgesellschaften“ vor, die eigene gebundene Vermittler beschäftigen können und für die schärfere Aufsichtsregeln gelten.
- Sachkundeprüfungen obliegen weiterhin den Industrie- und Handelskammern.
- Eine Übergangsregelung soll dafür sorgen, dass die Vermittler auch nach dem anvisierten Umstellungszeitpunkt zum 1. Januar 2021 zunächst weiter tätig bleiben können. Auf Aufforderung sollen sie innerhalb von sechs Monaten alle geforderten Unterlagen zwecks Überprüfung bei der Bafin einreichen.
Beim Vermittlerverband Votum ist man über den jetzt bekannt gewordenen Entwurf nicht glücklich. Vor allem stört man sich an den hier erstmals konkret bezifferten Kosten: „Die neue Aufsicht durch die Bafin verändert nichts“, empört sich Votum-Chef Martin Klein. „Man schafft einfach eine weitere Aufsichtsebene, die Kosten in Höhe von fast 40 Millionen Euro pro Jahr produziert.“
Dem Verbraucherschutz sei damit nicht gedient. Denn gerade aus dem Bereich der bankenunabhängigen Vermittler würden kaum Kundenbeschwerden über Fehlverhalten von Vermittlern gemeldet, die den aufwendigen Eingriff ins Aufsichtsregime rechtfertigten.
„Wir hätten nichts dagegen, möglicherweise einen Fachbeirat einzuführen, in dem sich die Industrie- und Handelskammern mit der Bafin über bestimmte Themen verständigen könnten“, so Klein weiter. „Die gesamte Aufsicht über 34f und 34h-Vermittler auf die Bafin zu übertragen, ist unseres Erachtens allerdings einfach teuer und macht keinen Sinn.“
Im Sinne des Verbraucherschutzes sollten besser dubiose Internetanbieter verfolgt werden, die etwa betrügerisch mit Kryptowährungen handelten. Hier seien die geforderten 40 Millionen Euro pro Jahr besser angelegt, findet man bei Votum.
Insgesamt hofft man nicht nur bei Votum, sondern auch weithin in betroffenen Vermittlerkreisen, dass die Aufsichtsübertragung für 34f- und 34h-Vermittler an die Bafin doch nicht umgesetzt wird. Die Hoffnung ist möglicherweise nicht ganz unbegründet. Denn aus Branchenkreisen ist zu hören, dass es auch in den genannten Ministerien in dieser Frage keine einheitliche Linie gibt.
Quelle: Das Investment