Wir informieren Sie darüber, dass folgender Fonds zum 30. April 2015 liquidiert wird. Dies bedeutet, dass der gesamte Fonds aufgelöst und das angelegte Kapital einschließlich der aufgelaufenen Erträge an die Anteilinhaber anteilig ausgeschüttet wird.
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
quirin bank Multi Asset Fonds UI | A0Q5R3 | DE000A0Q5R35 |
Die letzte Ausgabe von Anteilen über die FFB findet bis zum 29. Dezember 2014 statt. Die Rücknahme von Anteilen ist über die FFB noch bis zum 27. April 2015 möglich.
Wir werden den Liquidationserlös der Referenzbankverbindung gutschreiben. Kunden, die zum Zeitpunkt der Liquidation ein FFB-Fondsdepot :plus eingerichtet haben, werden wir den Liquidationserlös auf dem Abwicklungskonto gutschreiben.
Kunden, die Pläne oder Bestände in diesem Fonds haben, werden durch uns sowohl über die Auflösung als auch die Einstellung ihres Planes informiert.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Wichtige Mitteilung für die Anleger des Sondervermögens
quirin bank Multi Asset Fonds UI
(ISIN DE000A0Q5R35)
Die Gesellschaft kündigt ihr Verwaltungsrecht an dem o.g. Sondervermögen gemäß § 99 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) in Verbindung mit § 21 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen zum 30. April 2015. Die Ausgabe von Anteilen wird ab 1. Januar 2015 eingestellt.
Das Verfügungsrecht an dem Sondervermögen geht gemäß § 100 Abs. 1 KAGB in Verbindung mit § 21 Abs. 2 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirksamwerden der Kündigung auf die Verwahrstelle des Sondervermögens (UBS Deutschland AG, Frankfurt am Main) über. Die Verwahrstelle hat das Sondervermögen abzuwickeln und an die Anleger zu verteilen. Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann die Verwahrstelle von der Abwicklung absehen und einer anderen Kapitalverwaltungsgesellschaft die Verwaltung des Sondervermögens nach Maßgabe der bisherigen Anlagebedingungen übertragen.
Frankfurt am Main, Oktober 2014
Universal-Investment-Gesellschaft mbH