Änderung der Vertragsbedingungen bei einem Warburg Fonds

ffb_300_200.jpg Wir informieren Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
PAM-KS Index Flex B A0Q92X LU0389395053

Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesem Fonds investierten Kunden versenden werden.


Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.
2, Place Dargent, L-1413 Luxembourg
R.C. Luxembourg B 29.905
PAM-KS Index Flex
fonds commun de placement
gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010
über Organismen für gemeinsame Anlagen
Mitteilung an die Anteilinhaber des Fonds
PAM-KS Index Flex
(WKN: A0Q92X / ISIN: LU0389395053)
WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A., die Verwaltungsgesellschaft des PAM-KS Index Flex, einem Fonds gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen, hat folgende Änderungen zum 06. Juni 2014 beschlossen:

Alt Neu
Der bisherige Fondsname war „PAM-KS Index Flex“. Der Fonds wird umbenannt in „KSAM Einkommen Aktiv“.
Bisher war die P.A.M. Privates Anlage Management GmbH & Co., Neuer Jungfernstieg 7-8, D-20354 Hamburg als Investmentberater tätig. Zukünftig wird die Kornhaaß & Cie. Vermögensverwaltung AG, Palaststr. 10, D-54290 Trier, die Funktion des Investmentberaters übernehmen.
Bisher investierte der Fonds vornehmlich in sogenannte ETFs. Zukünftig wird der Fonds nicht mehr in ETFs investieren.
Bisher lautete die Anlagepolitik wie folgt:
Das Fondsvermögen kann bis zu 49% in Aktien bzw. Aktienfonds und aktienähnliche Wertpapiere und bis zu 20% in Finanzinstrumente auf Rohstoffe innerhalb der oben dargestellten Grenzen investiert werden. Im Rahmen der Vorgaben gemäß Artikel 41 Absatz 2 a) des Gesetzes von 2010 kann der Fonds bis zu 10% seines Netto-Fondsvermögens in offene Immobilienfonds anlegen.
Im Rahmen der im Verwaltungsreglement beschriebenen Anlagebeschränkungen können Futures und Optionen zur Absicherung von Vermögenswerten des Fonds sowie im Rahmen einer effizienten Vermögensverwaltung eingesetzt werden.
Zukünftig lautet die Anlagepolitik wie folgt:
Das Fondsvermögen darf bis zu max. 25% in Aktien bzw. Aktienfonds und aktienähnliche Wertpapiere innerhalb der oben dargestellten Grenzen investiert werden. Abweichend von Artikel 4 Punkt 5 i) Absatz 1 des Verwaltungsreglements, kann nur bis zu 10 % des Fondsvermögens in Anteile von anderen OGAW und/oder anderen OGA investiert werden.
Der Fonds darf Derivate zur Absicherung von Vermögenswerten des Fonds gegen Devisen-, Wertpapierkurs- und Zinsänderungsrisiken sowie zur effizienten Verwaltung des Fondsvermögens einsetzen. Der Einsatz von Derivaten kann z.B. Optionen auf Wertpapiere und Finanzinstrumente, Futures sowie Swap-Transaktionen und kombinierte Geschäfte wie z.B. Swaptions umfassen, die an einerBörse oder an einem anderen geregelten Markt gehandelt werden oder mit Finanzinstituten gem. Artikel 4 Nr. 3 g) („OTC-Derivate“) abgeschlossen werden.
Wertpapierleihe sowie Wertpapierpensionsgeschäftegeschäfte werden, abweichend von Artikel 4 Nr. 7 des Verwaltungsreglements, weder zur effizienten Portfolioverwaltung noch zu Absicherungszwecken eingesetzt. Soweit Derivate im Sinne von Artikel 4 Nr. 3 g) des Verwaltungsreglements eingesetzt werden, müssen die betreffenden Anlagebeschränkungen von Artikel 4 des Verwaltungsreglements berücksichtigt werden. Des Weiteren sind die Bestimmungen des Verwaltungsreglements von Artikel 4 Nr. 8 betreffend Derivate, Artikel 4 Nr. 9 betreffend Sicherheiten und Wiederanlage von Sicherheiten sowie Artikel 4 Nr. 10 betreffend Risikomanagement-Verfahren bei Derivaten zu beachten.
Bisherige Formulierung der Performance-Fee:
B) Die Performance-Fee entspricht 10 % der anteiligen Wertentwicklung der betreffenden Anteilklasse, welche die Wertentwicklung des Referenzwertes („Hurdle-Rate-Index-Wert“) übersteigt. Die Berechnung der Performance-Fee erfolgt dabei auf Basis der zum Berechnungstag im Umlauf befindlichen Anteile der jeweiligen Anteilklasse.
Die Wertentwicklung des Nettoinventarwertes im Vergleich zur Entwicklung des Referenzwertes wird für jedes Geschäftsjahr neu betrachtet. Sofern in einem Betrachtungszeitraum netto Wertminderungen ausgewiesen werden müssen, sind diese nicht im Hinblick auf die Berechnung der Performance-Fee auf die folgenden Betrachtungszeiträume vorzutragen und zu berücksichtigen.
Eine Rückerstattung dieser Performance-Fee kann nicht geltend gemacht werden, wenn der Nettoinventarwert nach Belastung der Performance-Fee wieder fällt.
Zukünftige Formulierung der Performance-Fee:
B) Der Nettoinventarwert des Anteilklasse, welcher für die Berechnung der Performance Fee herangezogen wird, muss größer sein als die gültige High Watermark. Die gültige High Watermark entspricht dem höchsten Nettoinventarwert an den vorausgegangenen 5 Geschäftsjahresenden.
Liegt am Berechnungstag der Nettoinventarwert der Anteilklasse (vor Abzug der Performance Fee) über dem Hurdle-Rate-Index-Wert und ist der Nettoinventarwert größer als die gültige High Watermark, so wird auf die Differenz zwischen dem Nettoinventarwert der Anteilklasse und dem größeren Wert zwischen Hurdle-Rate-Index-Wert sowie gültiger High Watermark eine Performance Fee von 10 % belastet. Die Berechnung der Performance Fee erfolgt dabei auf den aktuell im Umlauf befindlichen Anteilen der Anteilklasse.
Eine Rückerstattung dieser Performance Fee kann nicht geltend gemacht werden, wenn der Nettoinventarwert der Anteilklasse nach Belastung der Performance Fee wieder fällt.

Zeichnungs-, Umtausch- und Rücknahmeanträge, die bis 16.00 Uhr (Luxemburger Zeit) an einem Bewertungstag bei der Verwaltungsgesellschaft eingegangen sind, werden künftig auf der Grundlage des Ausgabe- bzw. Rücknahmepreises des nächsten Bewertungstages abgerechnet.
Der Fonds wird zukünftig nicht mehr in Österreich zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sein.
Weiterhin wurden der Verkaufsprospekt und das Verwaltungsreglement auf die erforderlichen Vorgaben der ESMA-Leitlinie 2012/832 sowie des CSSF-Rundschreibens 13/559 angepasst.
Darüber hinaus wurden weitere redaktionelle Änderungen getätigt.
Anteilinhaber, die mit diesen Änderungen nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit ihre Anteile bis zum 03. Juni 2014 kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank und allen Zahlstellen zurückzugeben.
Der gültige Verkaufsprospekt des Fonds inklusive des Verwaltungsreglements, die Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, bei der Depotbank sowie bei allen Zahlstellen erhältlich.
Luxemburg, im Mai 2014 WARBURG INVEST LUXEMBOURG S.A.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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