SJB | Korschenbroich, 22.12.2014. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. Das Erbschaftsteuer und Schenkungsteuergesetz ist verfassungswidrig. Der Ball liegt nun wieder beim Gesetzgeber, der nachbessern muss.
Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat das Erbschaftsteuer und Schenkungsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil war lange erwartet worden und war ursprünglich für Herbst 2014 angekündigt worden. Nun besteht Klarheit.
Die Vorschriften sind zunächst weiter anwendbar des Erbschaftsteuer und Schenkungsteuergesetzes sind weiterhin anwendbar. Der Gesetzgeber muss aber bis 30. Juni 2016 das Gesetz überarbeiten. Die Begründung:
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